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Große Mehrheit der Teilrenten geht an pflegende Rentner

Rentenversicherung: Rund 43.000 Seniorinnen und Senioren erhielten Ende 2023 eine 99-Prozent-Rente ab der Regelaltersgrenze.

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Glückliches Renterpaar. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

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Frankfurt am Main (sth). Die Teilrente erweist sich auch nach der sogenannten Flexirenten-Reform von 2017 weitgehend als Ladenhüter – mit einer Ausnahme: Unter Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Partnerin oder ihren Partner häuslich pflegen, erfreut sie sich als sogenannte Wunschteilrente offenbar zunehmender Beliebtheit. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach nahmen Ende des Jahres 2023 etwa 43.000 Rentnerinnen und Rentner ab ihrer persönlichen Regelaltersgrenze eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent oder mehr in Anspruch. Laut dem kürzlich veröffentlichten DRV-Versichertenbericht 2025 “gab es zum Jahresende 2022 rund 181.000 Pflegepersonen mit Alters- oder Erwerbsminderungsrentenbezug. Von diesen bezogen 13 Prozent eine Teilrente”.

Der größte Teil der Wunschteilrenten werde nach einer statistischen Sonderauswertung "von Rentnern bezogen, die gleichzeitig Pflegepersonen sind", so die Deutsche Rentenversicherung. Als Teilrentnerinnen und Teilrentner würden sie "zusätzliche Entgeltpunkte für ihre Pflegetätigkeit im familiären Bereich" erwerben. Neben Rentnerinnen und Rentnern erwarben im Jahr 2023 nach jüngsten DRV-Daten insgesamt rund 1,1 Millionen Frauen und Männer in Deutschland Rentenansprüche durch häusliche Pflege. 

Mit der Wahl einer Teilrente im Umfang von bis zu 99,99 Prozent der vollen Altersrente können Pflegende im Rentenalter erreichen, dass die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auch vor oder nach der persönlichen Regelaltersgrenze – die je nach Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr liegt – weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf einen Prozent oder noch weniger der vollen Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 1. Juli des Folgejahres bei der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Will eine Rentnerin oder ein Rentner die Pflegetätigkeit beenden, kann sie oder er wieder den Bezug einer Vollrente beantragen.

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