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Hilfe für Alleinerziehende

Rentenversicherung zahlt Erziehungsrente als Unterhaltsersatz, wenn der Ex-Partner stirbt.

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Junge traurige Frau schaut aus dem Fenster. Bild: IMAGO / Andreas Krone

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Bad Homburg (kma). Wenn ein Ex-Partner stirbt und dadurch Unterhaltszahlungen auszufallen, kann das Alleinerziehende an den finanziellen Abgrund bringen. Die Deutsche Rentenversicherung kann da weiterhelfen: mit einer Erziehungsrente für minderjährige Kinder.

Die Erziehungsrente ist ein Unterhaltsersatz, der aus den eigenen Rentenansprüchen der oder des Alleinerziehenden gezahlt wird. Um Anspruch auf die Rente zu haben, muss der oder die Hinterbliebene deshalb auch mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.

Weitere Voraussetzung: Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein und der überlebende Partner darf nicht wieder geheiratet haben.

So hoch wie die Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Und wie hoch diese ausfällt, steht in der jährlichen Renteninformation.

Weitere Informationen:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Deutsche Rentenversicherung zur Erziehungsrente

Erziehungsrente

Themenschwerpunkt Erziehungsrente auf ihre-vorsorge.de

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