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Höhere Erwerbsminderungsrente trotz hoher Abschläge

Rentenversicherung: Chronisch Kranke und Unfallopfer des Jahres 2021 profitieren auch nach Abzügen von längerer Zurechnungszeit.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

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Berlin/Frankfurt (sth). Die Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) von Beschäftigten, die 2021 wegen einer chronischen Krankheit oder eines Unfall vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden mussten, sind gegenüber neuen EM-Renten des Vorjahres deutlich gestiegen. Das geht aus statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach wuchsen die durchschnittlichen monatlichen Nettozahlungen an neu erwerbsgeminderte Frauen und Männer von 882 Euro im Jahr 2020 auf 917 Euro im Jahr 2021. Das entspricht einem Plus von 4,0 Prozent.

Zugleich wuchsen aber auch die monatlichen Abschläge, die nicht mehr Erwerbsfähige in Kauf nehmen mussten – von im Schnitt knapp 106 Euro brutto (Neurentner 2020) auf 109,40 Euro im Jahr 2021. Grund für die hohen Abzüge, die bei mehr als 96 Prozent aller Bezieher einer neuen EM-Rente anfallen, ist eine ähnliche Abschlagsregelung wie bei Altersrenten. Aus diesem Grund werden bei einem vorzeitigen Rentenbeginn – je früher, desto mehr – bis zu maximal 10,8 Prozent von der Rente abgezogen. Erwerbsgeminderte Männer gingen 2021 im Schnitt mit 54,1 Jahren in Rente, Frauen mit 53,1 Jahren.   

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Zurechnungszeit reicht bis zu 65 Jahren und neun Monaten

Wesentlicher Grund für die gestiegenen Erwerbsminderungsrenten seit 2019 ist die deutlich ausgeweitete Zurechnungszeit. Sie verlängerte die Versicherungszeit, die für die Rentenberechnung zugrunde gelegt wird, im Jahr 2021 vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Alter von 65 Jahre und zehn Monaten („Regelaltersgrenze“). Dadurch erhalten nicht mehr erwerbsfähige Männer im Schnitt für etwa 12 Jahre, Frauen für rund 13 Jahre länger eine Rente, als dies bei einer Rentenberechnung auf Grundlage der tatsächlichen Erwerbszeit der Fall wäre. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 verlängerte die Zurechnungszeit die Versicherungszeit noch bis zu einem Alter von 60 Jahren. Dadurch fiel auch die durchschnittliche Netto-Rente für neue voll Erwerbsgeminderte seinerzeit mit 650 Euro deutlich geringer aus.

Von der längeren Zurechnungszeit profitierten bis zum Jahr 2021 jedoch nur 502.000 EM-Rentnerinnen und -Rentner, die ab Anfang 2019 als erwerbsgemindert anerkannt wurden. Knapp 1,5 Millionen Erwerbsgeminderte, die schon vor 2019 nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten konnten, müssen oft noch mit deutlich geringeren Renten leben. Ab Juli 2024 werden aufgrund einer im vergangenen Jahr beschlossenen gesetzlichen Neuregelung allerdings auch die rund 1,3 Millionen „Bestands“-Rentnerinnen und -Rentner, die bereits vor 2019 nicht mehr erwerbsfähig waren, je nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung eine höhere EM-Rente erhalten.

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