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Höhere Midijob-Gehaltsgrenze nützt nur Teilzeitkräften

Rentenversicherung verweist auf die von den Ampel-Parteien geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (sth). Die von den möglichen Koalitionsparteien SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Anhebung der Gehaltsgrenze für Midijobber von 1.300 auf 1.600 Euro käme nur Teilzeitbeschäftigten zugute. Darauf hat am Donnerstag die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hingewiesen. Grund dafür sei der ebenfalls geplante höhere Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Vollzeitbeschäftigte kämen bei einem solchen Stundenlohn auf ein Gehalt von „deutlich mehr als 1.600 Euro“, sagte der DRV-Bundesvorstandsvorsitzende, Alexander Gunkel, vor Journalisten in Berlin. Sie müssten dann wie andere Arbeitnehmer die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen.

Seit Juli 2019 dürfen die derzeit etwa drei Millionen Midijobber im sogenannten Übergangsbereich zwischen 450 und 1.300 Euro monatlich verdienen. Sie sind dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, müssen aber nur reduzierte Sozialbeiträge zahlen. Dennoch entstehen bei ihnen daraus Rentenanwartschaften, als wenn sie volle Beiträge gezahlt hätten. Die Kosten für die Differenz muss die Rentenversicherung aus Rentenbeiträgen zahlen, obwohl sie als „nicht beitragsgedeckte Leistung“ eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

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