Berlin (hib/sth). Der Bundestags-Sozialausschuss befasst sich am heutigen Montagnachmittag ab 15 Uhr mit der Mindestrücklage in der Rentenversicherung. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Linken-Fraktion, der eine höhere Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ziel hat. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Die Parlamentarier um den Linken-Rentenexperten Matthias W. Birkwald fordert eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in der Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, heißt es in ihrem Gesetzentwurf. Mit der Anhebung der Untergrenze werde garantiert, dass die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen könne. Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der Regierung-Rentenkommission vom März 2020.
- Bundestag berät über Höhe der Renten-Mindestrücklage (14.03.2022)
