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"Höhere Rente für alle Erwerbsgeminderten"

Sozialverbände planen gemeinsame Streitverfahren für alle Frührentner, die vor 2019 gesundheitsbedingt den Job aufgeben mussten.

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Verena Bentele, VdK-Präsidentin

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Berlin (sth). Mit gemeinsamen Musterstreitverfahren wollen die Sozialverbände SoVD und VdK für die Rechte von rund 1,8 Millionen Beziehern einer Erwerbsminderungsrente vorgehen. Konkret geht es um alle Frührentnerinnen und Frührentner, die bereits vor 2019 gesundheitsbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden mussten. Die sogenannten Bestandsrentner unter den Erwerbsgeminderten profitieren nicht – wie die Neurentner – von der seit Juli 2014 mehrfach verlängerten Zurechnungszeit und den seither im Schnitt um 70 Euro monatlich gestiegenen Erwerbsminderungsrenten.

SoVD und VdK wollen darum jetzt juristisch gegen die Ungleichbehandlung vorgehen. "Personen, die bereits vor 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, sind gleich mehrfach leer ausgegangen. Das trägt sicherlich zusätzlich zu ihrer Enttäuschung und ihrem berechtigten Ärger bei", kritisierte SoVD-Präsident Adolf Bauer bei der Vorstellung der gemeinsamen Aktion am Mittwoch. "Mit den Neuregelungen werden vor allem diejenigen erneut übergangen, denen es ohnehin dauerhaft schlecht geht."

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte: "Wir fordern gleiches Recht für alle! Es kann diesen Menschen niemand schlüssig erklären, warum der Staat die Bestandsrentner*innen benachteiligt, Neurentner*innen dagegen bevorzugt. Wir wollen die Benachteiligten nicht leer ausgehen lassen. Die Stichtagsregelung muss fallen. Neu- und Bestandsrentner*innen müssen endlich gleich behandelt werden. Es war für die Betroffenen schließlich keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen."

Karlsruhe soll Klarheit schaffen

Das Ziel der gemeinsamen Klagen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe solle klären, ob die bisherige Ungleichbehandlung der Erwerbsminderungsrentner gerechtfertigt ist, so VdK und SoVD. Die Verbände halten die bisherige Schlechterstellung der Bestandrentner für grundgesetzwidrig. Im Jahr 2011 hatte das höchste deutsche Gericht die ungleiche Situation von Neu- und Bestandsrentnern unter den Erwerbsgeminderten allerdings schon einmal für rechtmäßig erklärt.

Das deutsche Sozialrecht sieht es nicht vor, eine Rechtsfrage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Deshalb bleibt nach Angaben der Sozialverbände "nur der Rechtsweg durch alle Instanzen, bevor Karlsruhe ins Spiel kommt". Eine Klage von einzelnen Betroffenen vor dem Sozialgericht Itzehoe und mehrere Widersprüche seien bereits anhängig. Die bereits eingeleiteten Verfahren würden "beispielhaft für alle Betroffenen geführt", erklärten SoVD und VdK.

Mehr zum Thema:

www.bgbl.de

RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz von 2018 (pdf)

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