Duisburg-Essen/Frankfurt am Main (sth). Die Erwerbsfähigkeit älterer Beschäftigter sollte sich künftig weniger am Arbeitsmarkt für alle Arbeitnehmenden als an der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit im langjährig ausgeübten Beruf orientieren. Dafür macht sich der Arbeitsmarktforscher Martin Brussig vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen stark. Alternativ könne man ältere, gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmende künftig auch über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in den (Vor-)Ruhestand entlassen, schlägt Brussig im neuen Altersübergangs-Report des IAQ vor - wenn für diesen Weg in die Rente nur fünf statt bisher 35 Versicherungsjahre absolviert sein müssten.
Hintergrund der Forderung des IAQ-Forschers ist die Beobachtung, dass eine wachsende Zahl von gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten erst im Alter von über 60 Jahren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hat. So seien im Jahr 2004 nur 15 Prozent der neuen EM-Rentnerinnen und -Rentner bereits 60 Jahre oder älter gewesen, “im Jahr 2021 jedoch über 40 Prozent”, so Brussig.
Der Sozialforscher knüpft mit seiner neuen Studie an eine vor zwei Jahren vorgelegte Analyse zu einer thematisch angrenzenden Fragestellung an. Darin hatte Brussig erstmals einen Vorschlag zu dem sozialpolitisch drängenden Problem vorgelegt, wie gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte im Alter von etwa 60 Jahren, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, aber wegen ihres zu geringen Alters auch noch nicht in eine (vorgezogene) Altersrente wechseln können, unter vertretbaren Bedingungen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden können.
Früher in die Altersrente - heute in die EM-Rente?
In seiner neuen Studie stellte der Wissenschaftler fest, dass jetzt immer mehr Beschäftigte “in einem Alter in EM-Rente (wechseln), zu dem ebenso alte Personen früherer Kohorten (Geburtsjahrgänge, d. Red.) in eine Altersrente hätten wechseln können”. Da in den vergangenen Jahrzehnten aber auch die Altersgrenzen für die gesetzlichen Altersrenten schrittweise angehoben wurden, lautet seine Schlussfolgerung: "Offensichtlich kann ein Teil der Beschäftigten die Erwerbsphase nicht entlang der steigenden Altersgrenzen verlängern und scheidet gesundheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus.“
Eine weitere Beobachtung Brussigs: „Da die persönlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sehr streng sind, ist zu vermuten, dass es deutlich mehr Personen gibt, die mit der Anhebung der Altersgrenze nicht Schritt halten können, als nur diejenigen, die tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen.“ Über mögliche Konsequenzen seiner Erkenntnisse diskutieren der Duisburger Sozialforscher und seine Kollegin Susanne Drescher am heutigen Montag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr online mit Michael Popp, Referent für Alterssicherung und gesetzliche Unfallversicherung beim Sozialverband VdK Deutschland, und dem Bochumer Ökonom Martin Werding, Mitglied der "fünf Wirtschaftsweisen“.
