Berlin/Frankfurt am Main (sth). Indien ist nicht nur für Urlauberinnen und Politiker eine Reise wert. Auch mit Blick auf den künftigen Arbeitskräftebedarf in Deutschland ist der asiatische Subkontinent zunehmend attraktiv. Das machten in der vergangenen Woche unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei den 7. Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen in Neu-Delhi deutlich.
Vor allem Heil hatte in den Tagen vor seiner Abreise aus Deutschland erklärt, wie wichtig ihm die Fachkräfteanwerbung in Indien sei. Zur Begründung verwies er auf den indischen Arbeitsmarkt, der aufgrund seiner jungen, wachsenden Bevölkerung “unter großem Druck” stehe. Bis 2030 werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) schätzungsweise 84 Millionen Arbeitskräfte in Indien neu um einen Arbeitsplatz kämpfen. Die Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten, biete qualifizierten Inderinnen und Indern deshalb “neue Perspektiven”, so das BMAS. Dies werde auch von der indischen Regierung so gesehen. Bereits seit 2023 gebe es deshalb ein Migrations- und Mobilitätsabkommen zwischen Deutschland und Indien, teilte das BMAS jetzt mit.
Deutschland schon heute für Menschen aus Indien attraktiv
Doch schon in den vergangenen Jahren hat Deutschland für Arbeitskräfte aus Indien offenbar zunehmend an Attraktivität gewonnen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) kletterte die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem 1,4 Milliarden-Einwohner-Staat zwischen 2013 und 2023 um mehr als das Sechsfache - von knapp 19.000 auf über 123.000. Tendenz: weiter steigend. Rund zwei Drittel der derzeitigen indischen Arbeitskräfte hierzulande sind den BA-Daten zufolge Männer, knapp ein Drittel Frauen.
Ihre Arbeit in deutschen Unternehmen wirkt sich auch auf die Rentenansprüche der indischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer positiv aus. Nach mindestens fünf Beitragsjahren in Deutschland - durch Erwerbstätigkeit, aber zum Beispiel auch aufgrund von Kindererziehungszeiten - könnten sie damit ab der Regelaltersgrenze auch in Deutschland einen Rentenantrag stellen. Zudem sorgt ein deutsch-indisches Sozialversicherungsabkommen (SVA) dafür, dass die möglicherweise bereits in Indien zurückgelegten Erwerbszeiten mit den Zeiten in Deutschland addiert werden. Aber auch bei einer späteren Heimkehr nach Indien gehen die Arbeitszeiten aus Deutschland aufgrund des SVA für die Rente der Betroffenen nicht verloren.
Ende des Jahres 2022 waren nach jüngsten verfügbaren Daten mehr als 125.000 Menschen aus Indien bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) “aktiv versichert” registriert, das heißt sie haben im vorvergangenen Jahr in Deutschland für die Rente bedeutsame Zeiten zurückgelegt. Das waren etwa zweieinhalb mal so viele wie 2017 (knapp 50.000) und über fünfmal so viele wie zehn Jahre zuvor (24.000).
