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Inkassogebühren sinken für Kleinschuldner

Der Bundestag hat mehrheitlich einer Reform des Inkassowesens gestimmt. Demnach sollen Schuldner künftig entlastet werden.

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Männerhand übergibt Fächer von Euro-Geldscheinen an Frauenhand. Bild: IMAGO / YAY Images / Micha Klootwijk

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Berlin (dpa). Die Inkassogebühren in Deutschland sollen insbesondere für Schuldner kleiner Beträge sinken. Eine entsprechende Reform hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen.

So müssen Inkassodienstleister Schuldner künftig schon beim ersten Kontakt in der Regel unter anderem darüber informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten.

Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro sollten die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst.

Gläubiger dürfen Inkassokosten nur begrenzt verlangen

Gläubiger, die sowohl Rechtsanwälte als auch Inkassounternehmen beauftragen, dürfen die Kosten dafür nur bis zu der Höhe zurückverlangen, die allein mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wäre. Sie dürfen also nicht mehr beides abrechnen – vorausgesetzt, der Schuldner hat die Forderung noch bestritten, als bereits ein Inkasso-Dienstleister im Spiel war, und der Anwalt wurde erst dann eingeschaltet.


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