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Kabinett beschließt höhere Bemessungsgrenzen für Sozialbeiträge

Wegen einer stark gestiegenen Lohnzuwachsrate müssen Gutverdiener 2025 deutlich höhere Abgaben an die Sozialversicherungsträger zahlen.

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Junges Paar sitzt zuhause am Tisch mit Unterlagen und einem Taschenrechner.

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Berlin (sth). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die seit Wochen regierungsintern umstrittene Verordnung für die Rechengrößen der Sozialversicherung im Jahr 2025 beschlossen. Demnach sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im kommenden Jahr deutlich steigen. Grund sind die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2023 um 6,44 Prozent gestiegenen Löhne und Gehälter. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll laut dem Kabinettsbeschluss zum Jahreswechsel deutlich steigen - erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich die Beitragspflicht für Einkommen von bis zu 9.900 Euro im Monat erhöhen. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat klettern. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der man auf Wunsch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln kann, soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 Euro im Jahr betragen. 2024 waren es 45.358 Euro.

Rechengrößen ab 1. Januar 2025 im Überblick

Rechengröße 
 
 
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
 
8.050 Euro im Monat / 96.600 im Jahr
 
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung
 
9.900 Euro im Monat / 118.800 im Jahr
 
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
 
73.800 Euro im Jahr / 6.150 Euro im Monat
 
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
 
66.150 Euro im Jahr / 5.512,50 Euro im Monat
 
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung
 
50.493 Euro im Jahr
 
 

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