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"Keine Entlastung von Betriebsrenten nötig"

Wissenschaftler: Aus staatlicher Förderung ergibt sich keine zwingende Begründung für weitere Entlastung in der Auszahlphase.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (drv/sth). Wissenschaftler der Universität Würzburg sehen keine stichhaltigen Gründe dafür, warum Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung stärker als bisher entlastet werden sollten. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte, vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung geförderte Studie zur Doppelverbeitragung in der Alterssicherung. Unter Leitung von Prof. Dirk Kiesewetter wird darin die unterschiedliche Belastung durch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in allen drei Säulen der Alterssicherung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase untersucht.

Auf das Bruttogehalt – und damit auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – müssten Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, heißt es in einer Mitteilung der Rentenversicherung. Dies gelte ebenso für entsprechende Beiträge auf die spätere Rentenzahlung. Dagegen komme es "in der privaten Alterssicherung gar nicht und in der betrieblichen Altersversorgung nur in Ausnahmefällen zu einer solchen ,Doppelverbeitragung'", so die Deutsche Rentenversicherung.

Voller KV-Beitrag für Versicherte allein kein Indiz für Doppelverbeitragung

Nur weil die Versicherten den vollen Krankenkassenbeitrag auf Alterssicherungsleistungen tragen müssten, "liegt eine Doppelverbeitragung nicht vor", so die Experten. Wie die Beitragslasten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden, sei für die Beurteilung der Frage der Doppelverbeitragung dabei irrelevant. Eine Doppelverbeitragung ist zwar "verfassungsrechtlich nicht beanstandet" worden. Aus ökonomischer Perspektive sei sie allerdings "nicht zu rechtfertigen", so die Forscher.

Anders als in der öffentlichen Diskussion häufig gefordert, sehen die Experten der Uni Würzburg daher keine wissenschaftlich begründbare Notwendigkeit einer weiteren Entlastung der betrieblichen Altersversorgung. Zwar sei die betriebliche Altersversorgung – etwa im Fall der Entgeltumwandlung – bewusst von Beitragszahlungen entlastet worden, um die zweite Säule der Alterssicherung zu stärken. Daraus ergäbe sich aber "keine zwingende ökonomische Begründung für eine noch weitergehende Beitragsentlastung bei den Betriebsrenten in der Auszahlphase".

Mehr zum Thema:

www.fna-rv.de

www.fna-rv.de

Zwei Studien von Experten der Universität Würzburg zur Doppelverbeitragung von Alterssicherungsleistungen

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