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Krankenkasse: Rentenversicherung zahlt die Hälfte

Geänderte Zusatzbeiträge der Krankenkassen machen sich ab März auf dem Konto bemerkbar.

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Rentnerpaar schaut zusammen auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

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Braunschweg (drv). Der Blick auf den Kontoauszug zeigt es: Für Rentnerinnen und Rentner kann sich im März die Höhe der ausgezahlten Rente verändern. Grund ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den viele Krankenkassen zum Jahresbeginn neu festgelegt haben. Wegen gesetzlicher Vorgaben wirkt er sich aber erst mit einer Verzögerung von zwei Monaten auf die Rente aus, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. 

Den höheren Zusatzbeitrag müssen die Rentnerinnen und Rentner nicht alleine tragen. Als Pflichtversicherte in der Krankenversicherung zahlen sie sowohl den allgemeinen Beitrag als auch den Zusatzbeitrag nur zur Hälfte, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Damit wird auch die Mehrbelastung nur zur Hälfte an sie weitergegeben. 

Der neue Zahlbetrag kommt bei den Rentnerinnen und Rentnern zu unterschiedlichen Zeiten an. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Rente im Voraus: Der neue Betrag war bereits Ende Februar auf dem Konto. Alle anderen erhalten die geänderte Rente Ende März. 

Weitere Informationen oder einen Kontakt zur regionalen Beratung gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de oder bundesweit am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

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