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Kroatien senkt Rentenalter wieder ab

Gesetz zur Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre soll nach Druck der Gewerkschaften wieder zurückgenommen werden.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (sth). Nach starkem Druck der Gewerkschaften will die Regierung Kroatiens eine erst Anfang des Jahres beschlossene Rentenreform wieder rückgängig machen. Nach einem Bericht des Europabüros der Deutschen Sozialversicherung in Brüssel soll die ursprünglich vorgesehene Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2033 gestoppt werden und wieder das frühere Rentenalter von 65 Jahren gelten. Darübr hinaus solle der monatliche Abschlag bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auf 0,2 Prozent reduziert werden, heißt es in dem Bericht. Durch die Reform vom Jahresbeginn sollten vorzeitige Renten mit einem Abschlag von 0,3 Prozent, höchstens aber 18 Prozent, belegt werden. 

Drei Gewerk­schaf­ten hatten im Früh­jahr unter dem Motto „67 ist zu viel“ eine Unter­schrif­ten­ak­tion gestartet. Damit woll­ten sie eine Volksabstimmung erzwin­gen, mit der die Ren­ten­re­form wie­der rück­gän­gig gemacht wird. Die Arbeitnehmervertreter argu­men­tierten, dass unter den kroa­ti­schen Bedin­gun­gen ein Ren­ten­al­ter von 67 zu hoch sei. So sei die Beschäf­ti­gungs­quote der 55- bis 65-Jäh­ri­gen angesichts des geplanten Rentenalters zu gering. Wer in die­sem Alter arbeits­los würde, habe kaum die Chance auf einen neuen Arbeits­platz, so die Gewerkschaften. Viel­fach wür­den Beschäf­tigte auch zuguns­ten Jün­ge­rer ent­las­sen, wenn sie das Alter für die Früh­ver­ren­tung erreich­ten.

Statt des geforderten Referendums startete die Regie­rung unter Pre­mier­mi­nis­ter Ple­nko­vić kürzlich eine neue Gesetzesinitiative, in der sie die For­de­run­gen der Gewerk­schaf­ten auf­nahm. Dar­über hin­aus sol­len auch die Arbeits­markt­ge­setze ange­passt wer­den, um län­ge­res Arbei­ten zu ermög­li­chen. Inzwischen gab es zum Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren eine öffent­li­che Anhö­rung. Die abschließende Abstimmung durch das Parlament steht allerdings noch aus.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über rentenrechtliche Regelungen in Kroatien

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