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Kurzfrist-Beschäftigung darf 2021 vier Monate dauern

Bundestag beschließt, dass Saisonarbeiter in diesem Jahr 102 statt 70 Tage lang sozialbeitragsfrei arbeiten können.

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Gummistiefel und eine Gartenharke vor einem Gemüsebeet.

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Berlin (dpa/sth). Bis zu 102 Tage lang können in diesem Jahr Erntehelfer als kurzfristig Beschäftigte sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Das hat am Donnerstag der Bundestag beschlossen. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sagte dazu, die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe bräuchten in der Hochsaison "jede helfende Hand, um unsere hochwertigen regionalen Lebensmittel vom Feld auf unsere Teller zu bringen". Aussaat, Pflanzarbeiten, Pflege und Ernte seien arbeitsintensiv. Ohne die Unterstützung durch ausländische Saisonarbeitskräfte "würden zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in Existenznot geraten", so Stegemann. Im vergangenen Jahr hatte es eine ähnliche Regelung mit einer Verlängerung bis auf 115 Tage gegeben. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Nordrhein-Westfalen kritisierte die sozialabgabenfreie Beschäftigung von Erntehelfern. "Ohne die Saisonbeschäftigten aus Rumänien, Polen oder Bulgarien gibt es keinen Spargel, keine Erdbeeren und keinen Wein. Aber in der Landwirtschaft gilt das Credo: Billig müssen die Arbeitskräfte sein", sagte die DGB-Landesvorsitzende, Anja Weber.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt generell vor, wenn sie von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und - soweit der Verdienst 450 Euro monatlich übersteigt - nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Kurzfristig Beschäftigte sind versicherungsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind jedoch in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.


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