Ihre-Vorsorge Logo

Kurzzeitige Beschäftigung weiter für 70 Tage

Bundesregierung begründet die dauerhafte Ausweitung kurzzeitiger Beschäftigungen von 50 auf 70 Tage pro Jahr mit ausgebliebenen Problemen.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau im Einzelhandel – Bild: IMAGO / YAY Images / Moodboard

© Nicht definiert

Berlin (sth). Die Bundesregierung ist von ihrer früheren Haltung abgerückt, kurzzeitige Beschäftigungen ab dem Jahr 2019 wieder auf höchstens 50 Tage oder zwei Monate zu beschränken. Seitdem Kurzzeitjobs sozialversicherungsfrei bis zu 70 Tage oder drei Monate pro Jahr ausgeübt werden dürfen, seien "keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt" worden, die eine Rücknahme der verlängerten Arbeitserlaubnis notwendig machen würden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die 70 Tage-Regelung war zeitgleich mit dem Mindestlohngesetz Anfang 2015 eingeführt worden.

Die Zahl der kurzzeitigen Beschäftigungen habe sich trotz der Liberalisierung dieses Arbeitsmarktteils in den vergangenen vier Jahren "kaum verändert", heißt es in der Regierungsantwort zur Begründung weiter. Zudem sollten Beschäftigungen nur dann in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden, "wenn sie nach Art und Umfang zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich geeignet" seien. Gelegentliche Beschäftigungen würden dagegen "nicht berufsmäßig" ausgeübt und seien von "untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung", so die Bundesregierung unter Berufung auf das Bundessozialgericht.

Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig zu beschäftigen, für viele Betriebe eine Entlastung dar. Das gelte insbesondere "im Sonderkulturbereich der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe, da Saisonarbeit in diesen Bereichen einen besonders hohen Stellenwert hat". Ursprünglich war die 70-Tage-Grenze für kurzfristige Beschäftigungen übergangsweise eingeführt worden, "damit dies nicht zu einer generellen Ausweitung der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung führt".

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu den Gründen für die dauerhafte Ausweitung kurzzeitiger Beschäftigungsverhältnisse (im pdf-Format) 

Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Bei einer Reha müssen Patientinnen und Patienten 10 Euro am Tag selbst tragen. Doch es gibt Ausnahmen und Grenzen.

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung verteidigt die Anbindung der Rente an die Löhne im Vergleich zu Anpassungen auf Basis einer Preisindexierung.

Time
2 Minuten

Das rentenupdate der Deutschen Rentenversicherung Bund liefert Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Themen rund um die Rente.

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026