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Linksfraktion: Abgeordnete in die Rentenversicherung

Parlamentarier sollen spätestens ab Herbst 2021 Rentenbeiträge in Höhe des halben Renten-Beitragssatzes auf ihre Diäten zahlen.

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Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag

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Berlin (ots). Die Linksfraktion will mit einem neuen Vorstoß im Parlament die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung durchsetzen. Das geht aus einem Antragsentwurf hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und in den nächsten Wochen vom Parlament beraten werden soll.

Demnach sollen Abgeordnete spätestens vom Herbst 2021 an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes auf ihre Diäten zahlen müssen. Die andere Hälfte soll vom Deutschen Bundestag an den jeweiligen Rentenversicherungsträger abgeführt werden. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode erworbene Ansprüche auf Altersentschädigung sollen unverändert erhalten werden.

Die Linke fordert eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die Details der Reform in einem Gesetzentwurf ausarbeiten soll. Außerdem strebt die Fraktion eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze an. Der Betrag, bis zu dem Rentenbeiträge fällig werden, soll im kommenden Jahr 6.900 Euro im Westen sowie 6.450 Euro im Osten betragen. Bis 2023 soll die Grenze weiter angehoben werden. Die Linke fordert eine Verdopplung gegenüber der heute geltenden Beitragsbemessungsgrenze.

"In Zeiten steigender Altersarmut Vertrauen in die Politik zurückgewinnen"

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND, mit der Einbeziehung aller Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung könne in Zeiten steigender Altersarmut und einer Glaubwürdigkeitskrise der Politik Vertrauen zurückgewonnen werden. "Jede rentenpolitische Entscheidung des Bundestages würde auch die Abgeordneten selbst treffen”, so Bartsch.

Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald sagte, die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten werde bei Umsetzung des Konzepts um zunächst 73 Prozent gekürzt. Aktuell erwerben Abgeordnete des Bundestages pro Jahr der Zugehörigkeit zum Parlament einen monatlichen Anspruch im Alter von 252,09 Euro brutto. Die höchstmögliche Altersversorgung ist auf 65 Prozent der Abgeordnetendiät begrenzt, derzeit sind das 6.554,34 Euro brutto. Dieser Betrag wird nach 26 Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag jedoch nur zwei oder drei Wahlperioden an.

Gesetzlich Rentenversicherte mit Durchschnittseinkommen erhalten pro Beitragsjahr einen Rentenanspruch von 33,05 Euro in Westdeutschland sowie 31,89 Euro in Ostdeutschland. Zuletzt hatten auch Politiker von CDU, SPD und Grünen eine Reform der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten gefordert.

Mehr zum Thema:

www.matthias-w-birkwald.de

Antrag der Linken-Fraktion zur Einbeziehung von Abgeordneten in die Rentenversicherung (pdf - doppelt anklicken)

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