Darmstadt (dpa/sth). Ein in Teilzeit arbeitender Rentner hat kein Anrecht auf eine höhere Rente, weil sein Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt, wie es am Dienstag mitteilte (Aktenzeichen: L 2 R 36/23 - Revision wurde nicht zugelassen). Das Gericht bestätigte damit in zweiter Instanz die Entscheidung der Rentenversicherung, die argumentierte, dass Rentner, die eine Altersvollrente erhalten, versicherungsfrei seien.
In der Regel müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen. Wer dagegen schon eine Altersrente bezieht, gilt laut Gericht als versicherungsfrei - dann zahlt nur der Arbeitgeber in die Rentenversicherung ein. Nur wenn berufstätige Rentnerinnen und Rentner auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, zahlen auch sie Beiträge und können so ihre Rente erhöhen. Dies habe der klagende, 1949 geborene Rentner allerdings nicht getan. Die von seinem Arbeitgeber gezahlten Beiträge wirken sich daher nicht auf seine Rente aus, hieß es. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Gesetzgeber habe laut Mitteilung des Gerichts durch die Regelung Arbeitgebern den Anreiz nehmen wollen, Altersrentner wegen ihrer Versicherungs- und Beitragsfreiheit zu beschäftigen. Zudem solle so vermieden werden, dass durch versicherungsfreie Rentner freie Arbeitsplätze blockiert würden.
