Berlin (sth). Immer mal wieder kursiert in Versichertenkreisen oder Medienberichten die Frage, ob es in Deutschland eine Höchstrente gebe - und wie hoch diese ausfällt. Um es gleich klarzustellen: Eine gesetzliche Höchst- oder Maximalrente gibt es in Deutschland nicht (im Gegensatz etwa zur Schweiz, wo die Höchstrente für Alleinstehende derzeit bei 2.390 Franken liegt und genau doppelt so hoch ist wie die Mindestrente von 1.195 Euro, d. Red.).
Dennoch lässt sich anhand von Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ungefähr ermitteln, mit welcher Rente langjährige Gutverdienerinnen und Gutverdiener mit einem Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze - der Höchstwert, bis zu dem Rentenbeiträge gezahlt werden müssen - rechnen können.
Demnach können Beschäftigte in Westdeutschland, die 45 Jahre lang - von 1977 bis 2021 - immer den Höchstbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben, im Jahr 2022 auf eine Brutto-Monatsrente von 2.961,90 Euro kommen (ohne Eigenbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner). Das entspricht einer Nettorente - also nach Abzug der genannten Eigenbeiträge - von 2.636,09 Euro. Für die neuen Bundesländer betragen diese Werte nach DRV-Angaben 2.882,15 Euro monatlich brutto und 2.565,12 Euro netto (vor Steuern).
Eine noch höhere Rente kann laut DRV zum Beispiel unter folgenden Voraussetzungen zustande kommen (aber selten):
- bei noch mehr Pflichtbeitragsjahren
- durch Zuschläge bei späterem Rentenbeginn
- durch zusätzliche Entgeltpunkte, die auf Zahlungen von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters beruhen
- bei Besonderheiten bei der Rentenberechnung (bei Altfällen)
- durch Bonusbeträge aus dem Versorgungsausgleich
- oder knappschaftliche Besonderheiten.
