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Mehr als 46 Prozent der Hinterbliebenenrenten werden gekürzt

Bundesregierung: Etwa zwei Millionen der rund 4,3 Millionen Witwen- und Witwerrenten enthalten wegen Anrechnung von Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen einen Ruhensbetrag.

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Frau öffnet eine rote Geldbörse.

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Berlin/Frankfurt am Main (sth). Mehr als 46 Prozent der gesetzlichen Witwen- und Witwerrenten, die am 1. Juli 2023 monatlich an Hinterbliebene ausgezahlt wurden, waren teilweise gekürzt. Das geht aus aktuellen Analysen der Bundesregierung hervor, die jetzt im Rentenversicherungsbericht 2024 (Anhang, Übersicht 9) veröffentlicht wurden. Demnach enthielten knapp zwei Millionen der rund 4,3 Millionen Hinterbliebenenrenten, die das Bundesarbeitsministerium (BMAS) Mitte vergangenen Jahres auf Basis von Daten des Renten Services erfasste, wegen der Anrechnung von weiteren Einkünften des oder der Hinterbliebenen einen sogenannten Ruhensbetrag.  

Die rund 2,3 Millionen Hinterbliebenenrenten, die nicht von einer Kürzung betroffen waren, hatten den BMAS-Daten zufolge eine durchschnittliche Netto-Höhe von 811 Euro. Aus den knapp zwei Millionen Renten “mit Ruhensbetrag” wurden im Schnitt monatlich 615 Euro ausgezahlt, 172 Euro ”ruhten". Alle 4,3 Millionen Witwen- und Witwerrenten zusammen hatten demnach eine durchschnittliche Höhe von 728 Euro (netto). Etwa drei Viertel aller ausgezahlten Witwen- und Witwerrenten flossen an Hinterbliebene in den alten Bundesländern, ein Viertel nach Ostdeutschland. 

Für Nebeneinkommen von Witwen und Witwern gibt es einen Freibetrag, den die Hinterbliebenen in jedem Fall ohne Rentenkürzung verdienen dürfen. Dieser liegt seit Mitte 2024 bei monatlich 1.038,05 Euro. Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenberechtigtes Kind um 220,19 Euro. Einkommen über dem Freibetrag wird nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren zu 40 Prozent angerechnet. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod eines Verstorbenen, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird kein Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.       

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