Berlin/Frankfurt am Main (sth). Vier Jahre nach dem Start der sogenannten Grundrente Anfang 2021 ist die Zahl der Menschen, die grundsätzlich Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zur selbst erworbenen Rente haben, bis Ende 2024 auf rund 2,75 Millionen gestiegen. Das waren knapp 150.000 mehr als ein Jahr zuvor, geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Erstmals bekamen demnach im Vorjahr mehr als die Hälfte der theoretisch Berechtigten den offiziell “Grundrentenzuschlag” lautenden Renten-Bonus auch tatsächlich gezahlt. In den Jahren zuvor fiel bei der Mehrzahl langjähriger Geringverdiener die Überweisung der Grundrente wegen der Anrechnung von (Partner-)Einkommen noch weg.
Von den knapp 2,75 Millionen generell Grundrenten-Berechtigten bekamen den DRV-Angaben zufolge fast exakt 1,4 Millionen (51 Prozent) den Zuschlag zur eigenen Rente auch überwiesen, knapp 1,35 Millionen Grundrenten (49 Prozent) konnten wegen der Anrechnung weiteren Einkommens nicht ausgezahlt werden. Im Durchschnitt fiel der Zuschlag bei den Betroffenen wegen knapp 82 Euro zu viel vorhandenen eigenen Einkommens weg. Aber auch Geringverdiener, denen der Grundrentenzuschlag überwiesen wurde, bekamen den DRV-Zahlen zufolge durchschnittlich knapp 72 Euro monatlich angerechnet.
Grundrentenbezieher erhielten eine durchschnittliche Nettorente von 990 Euro
Wer kein oder nur geringes eigenes Einkommen hatte, kam im vergangenen Jahr mithilfe des Grundrentenzuschlags auf eine Nettorente von durchschnittlich 990 Euro. Davon entfielen im Schnitt mehr als 97 Euro auf den Grundrentenzuschlag. Ein ungekürzter Zuschlag stand alleinstehenden Senioren im Jahr 2024 bis zu einem Monatseinkommen von 1375 Euro zu, Paaren bis zu 2145 Euro. Wurde dieser Freibetrag überschritten, wurden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Lag der Rentenbetrag bei Alleinstehenden über 1759 Euro (Paare: 2530 Euro), zahlte die DRV keinen Grundrentenzuschlag mehr aus.
Die Grundrente wurde 2021 eingeführt, um den selbst erworbenen Rentenanspruch langjähriger Geringverdiener zu erhöhen. Damit sollte eine Akzeptanzkrise der gesetzlichen Rentenversicherung bei Menschen vermieden werden, die trotz langer Berufstätigkeit und Beitragszahlung in die Rentenversicherung nur eine geringe Rente erhalten. Um den Zuschlag zu bekommen, müssen Niedriglohnbezieher mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen. Dazu zählen vor allem Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bezogen wurden. Zudem muss das durchschnittliche Einkommen während des Berufslebens mindestens 30, aber höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Auch wird eine Einkommensprüfung durchgeführt.
