Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die Anrechnung eigenen Einkommens hat 2023 erneut dafür gesorgt, dass viele langjährige Geringverdiener beim Eintritt in die Rente die ihnen grundsätzlich zustehende Grundrente - offiziell: Grundrentenzuschlag - nicht ausgezahlt bekamen. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen.
Demnach bekamen im vergangenen Jahr von rund 166.600 neuen Rentnerinnen und Rentnern mit mindestens 33 Versicherungsjahren, die im langjährigen Mittel nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient hatten, nur knapp 75.800 einen Aufschlag zu ihrer selbst erworbenen Rente. Das entsprach einem Anteil von 45,5 Prozent. Etwa 90.800 Neurentnerinnen und -rentner blieben wegen zu hohen eigenen Einkommens ohne Rentenzuschlag. Im Schnitt bekamen neue Rentenbezieherinnen und -bezieher mit Grundrentenanspruch laut DRV-Statistik einen Zuschlag von 104 Euro zu ihrer selbst erworbenen Rente. Durchschnittlich 82 Euro des rechnerisch zustehenden Rentenanspruchs wurden nicht ausgezahlt.
Insgesamt hatten Ende 2023 den neuen DRV-Daten zufolge rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner generell Anspruch auf die Grundrente. Überwiesen wurde sie aber wegen der Anrechnung von Einkommen nur an 1,27 Millionen Senioren (49 Prozent). Wer kein oder nur geringes eigenes Einkommen hatte, kam mithilfe des Zuschlags auf eine Nettorente von durchschnittlich knapp 947 Euro. Davon entfielen knapp 92 Euro auf den Grundrentenzuschlag.
Ein ungekürzter Rentenzuschlag stand alleinstehenden Senioren im Jahr 2023 bis zu einem Monatseinkommen von 1317 Euro zu, Paaren bis zu 2055 Euro. Wurde dieser Freibetrag überschritten, wurden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Lag der Rentenbetrag über 1686 Euro (Paare: 2424 Euro), zahlte die DRV keinen Grundrentenzuschlag mehr aus.
