Duisburg/Essen (iaq/sth). Die Grundsicherung spielt an der Schnittstelle zur Rente eine zunehmend größere Rolle – allerdings in zwei Richtungen: Den einen hilft das Sozialgeld, um Arbeitslosigkeit und Kurzzeitarmut am Ende ihres Erwerbslebens zu überbrücken, bevor sie in der Rente ohne finanzielle Hilfe und mit deutlich höherem Haushaltseinkommen leben. Die anderen bleiben aber auch im Alter in der Grundsicherung: Der Anteil von Menschen mit „verfestigtem Bezug“ von Grundsicherung ist von 2006 bis 2020 von fünf auf neun Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Altersübergangsreport, den das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat.
IAQ-Forscher Max Keck hat für seine Studie die entsprechenden Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2006 bis 2020 analysiert. Demnach leben alleinstehende Männer, umbruchsgeprägte Ostdeutsche sowie ehemalige Angestellte, die in Berufen mit Ausbildungsabschluss tätig waren, häufiger in Haushalten, die keine Grundsicherung mehr beziehen, sobald sie berentet werden. „Der Bezug von Grundsicherungsleistungen fungiert hier als prekärer Übergangspfad“, sagt Keck. „Ganz anders alleinlebende Frauen, Kleingewerbetreibende, Langzeitarbeitslose im SGB II-Bezug und Menschen mit Migrationserfahrungen: Sie benötigen häufig auch als Rentner oder Rentnerin weiter Grundsicherung und sind von dauerhafter Armut betroffen.“
Reform der Sozialversicherung nötig?
Lösungen sieht Keck darin, die Sozialversicherungen zu reformieren. „Viele Menschen haben Lücken in ihrer Versichertenbiographie oder haben nur geringe Ansprüche erworben, etwa weil sie arbeitslos bzw. nicht erwerbstätig waren oder als Zugewanderte weniger in das deutsche System eingezahlt haben.“ Dies solle stärker durch einen sozialen Ausgleich in der Rentenversicherung kompensiert werden, meint Keck. „Es geschieht ja zum Beispiel bereits teilweise, indem Sorge- und Pflegearbeit anerkannt wird.“
Gleichzeitig könnten Lücken in der Versichertenbiographie verhindert werden, wenn sozialversicherungsfreie Arbeitsverhältnisse abgeschafft oder begrenzt werden, so Keck. „Auch eine Universalisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie im Kontext der Bürgerversicherung diskutiert wird, kann helfen, bisher nicht abgesicherte Gruppen in das System zu integrieren“, ist der IAQ-Wissenschaftler überzeugt.
