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Mehr Rentenbeziehende erhalten Grundsicherung

Rentenversicherung: Zuwachs geht hauptsächlich auf die Auswirkungen der Freibetragsregelung im „Grundrentengesetz“ zurück.

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Rentnerin zählt Euro-Geldscheine und Münzen auf einem Tisch mit weißer Tischdecke. Bild: IMAGO / Panthermedia / michimulder

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Berlin (drv). Immer mehr Menschen in Deutschland sind nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im Rentenalter auf Sozialleistungen, der sogenannten Grundsicherung im Alter, angewiesen. Dies betrifft Seniorinnen und Senioren ohne Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Rentnerinnen und Rentner, die zu ihrer Altersrente zusätzlich eine Grundsicherung beziehen. Warum die Anzahl der Rentner in Grundsicherung gestiegen ist, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Rund 16,4 Millionen Menschen im regulären Rentenalter bezogen Ende 2023 in Deutschland eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Davon waren knapp 469.000 Rentnerinnen und Rentner zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen des Staates angewiesen. Das entspricht einer Grundsicherungsquote von 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat es damit einen Anstieg um 0,1 Prozentpunkte gegeben.

Der Zuwachs von Rentnern in Grundsicherung ist hauptsächlich auf die Auswirkungen der Freibetragsregelung im Zusammenhang mit dem "Grundrentengesetz" zurückzuführen: Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten gegenüber den Fürsorgestellen nachweisen, können seit Januar 2021 einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung im Alter geltend machen. Damit bleibt ein bestimmter Betrag der Rente bei der Grundsicherung anrechnungsfrei. Der Freibetrag ist von 2021 (bis zu 223 Euro) bis 2024 (bis zu 281,50 Euro) mit über 25 Prozent deutlich gestiegen. Wer also mit seinem Einkommen bisher knapp über einem Grundsicherungsanspruch lag, kann durch den neuen Freibetrag anspruchsberechtigt werden – dies erklärt die Zunahme der Zahlen.

Ein Drittel der Senioren mit Grundsicherung bekommt keine Rente

Gut ein Drittel (rund 221.000 Menschen im Rentenalter) erhielten Ende 2023 Leistungen der Grundsicherung im Alter, ohne eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen. Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialhilfe-Leistung. Sie wird vom Sozialamt, Bereich Grundsicherung, gezahlt. Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben in Deutschland lebende Menschen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen oder Vermögen für einen angemessenen Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Der Anstieg von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter kann auch auf den Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine zurückzuführen sein. Denn seit Juni 2022 können sie mit Erreichen des regulären Rentenalters anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Grundsicherung erhalten – aber keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

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