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Merz und Bas: Umsetzung der Rentenreform bis Ende des Jahres

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen rasch und vollständig in ein oder mehrere Gesetze gegossen und vom Bundestag beschlossen werden. Wer seinen Ruhestand für das nächste Jahr bereits geplant habe, werde aber Vertrauensschutz genießen.

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Merz und Bas: Umsetzung der Rentenreform bis Ende des Jahres

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Berlin (dpa). Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die vollständige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission angekündigt. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, sagte Merz nach der Übergabe des Berichts in Berlin. Dafür werde es einen oder mehrere Gesetzesentwürfe geben, die im zweiten Halbjahr dieses Jahrs verabschiedet werden sollen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete die 33 vorgelegten Empfehlungen als „Gesamtkunstwerk": Alles greife ineinander, es könne daher keine „Rosinenpickerei" geben. Sie hob hervor, dass es keine Alternative zu diesem Reformpaket gebe. „Wenn wir nichts tun, wird das Rentenniveau auf 46 Prozent sinken – mit der Reform wird es für alle perspektivisch besser."

Übergangsregelungen und Vertrauensschutz

Auch die drei Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die zur 13-köpfigen Reformkommission gehörten, stellten die positiven Folgen für das künftige Leben als Ruheständler heraus. „Wir wollen keine Flaschen sammelnde Senioren sehen", sagte Annika Klose (SPD), arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Pascal Reddig (CDU), Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläuterte die geplante sozialverträgliche Umsetzung. „Wer nach 45 Beitragsjahren plant, im nächsten Jahr ohne Abschläge in Rente zu gehen, wird dies auch tun können." Neben dem Vertrauensschutz wurde der Gerechtigkeitsaspekt der Reformvorschläge herausgestellt. „Ein früherer Rentenbeginn wird auch künftig möglich sein, allerdings budgetneutral und nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft", sagte Florian Dorn (CSU). 

Die zentralen Reformpunkte

Zu den wichtigsten Empfehlungen der Kommission zählen folgende Vorschläge:

  • Einführung einer Kapitalrente: Sie soll das Rentenniveau über Investitionen am Aktienmarkt stabilisieren. Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag schrittweilse um zwei Prozentpunkte erhöht. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns auf 19,9 Prozent im Jahr 2028 hinzu.
  • Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors: Er soll ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
  • Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Dieses soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen, gekoppelt an die Lebenserwartung. Zeigt jedoch die regelmäßige Überprüfung eine fallende Lebenserwartung, wäre auch niedrigeres Renteneintrittsalter möglich.
  • Einschränkung der „Frührente": Der abschlagsfreie Renteneintritt von besonders langjährig Versicherten (45 Berufsjahre) soll abgeschafft werden. Mit mathematisch exakt berechneten Abschlägen soll man drei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen können, langjährig Beschäftigte also mit 64 statt bislang 63 Jahren. Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre angehoben werden.
  • Ausweitung der Beitragszahler: In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftige Selbstständige, Vorstände sowie Politikerinnen und Politiker, aber vorerst nicht Beamte. Dafür soll deren Pensionsniveau dem Rentenniveau angeglichen werden.

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