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Minijob-Zentrale verteidigt 450-Euro-Jobs

Rentenversicherer: Minijobs sind „weit überwiegend akzeptierte, flexible und auch im Umfang konstante Beschäftigungsform.“

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Junge Kellnerin in einem Straßencafe kassiert Geld von weiblichem Gast. Bild: IMAGO / Westend61 / Oriol Castelló Arroyo

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Bochum/Berlin (sth). Die für die Anmeldung von Minijobs zuständige Minijob-Zentrale sieht für sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eine große Akzeptanz in der Bevölkerung. Bei diesem Arbeitsmodell, in dem Beschäftigte derzeit bis zu 450 Euro monatlich verdienen dürfen, handele es sich „um eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern weit überwiegend akzeptierte, flexible und auch im Umfang konstante Beschäftigungsform“ neben regulär versicherten Jobs. Das schreibt die für die Minijob-Zentrale zuständige Deutsche Rentenversicherung (DRV) Knappschaft-Bahn-See in ihrer Stellungnahme für eine Expertenanhörung im Bundestag am heutigen Montag. Bei der Anhörung stehen die Anträge von drei Oppositionsparteien zur Änderung der Minijobs zur Diskussion.

Nach Ansicht der in Essen, Gelsenkirchen und Cottbus ansässigen Behörde sind Minijobs „für Arbeitgeber ein Instrument zur Bewältigung und auch zum Ausgleich schwankender Bedarfe“. Auf der anderen Seite seien sie für Arbeitnehmer, die nur in geringem Umfang oder sporadisch arbeiten wollten, „eine Möglichkeit legal arbeiten zu können“. Insbesondere für die Zeit nach dem Ende der Corona-Pandemie könne "diese flexible Arbeitsform zu einer schnellen wirtschaftlichen Erholung beitragen“, schreibt die DRV Knappschaft-Bahn-See. So könnten Minijobs „auch helfen, durch Kurzarbeit entstandene Nettolohnverluste der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten durch einen zeitweiligen Zusatzverdienst im Minijob zeitnah auszugleichen".

Bewertung hängt vom Blickwinkel ab

Die ebenfalls zu der Expertenbefragung geladene DRV Bund, die im politischen Raum auch die Interessen der Rentenversicherungs-Regionalträger vertritt, verweist in ihrer Bewertung der Oppositionsanträge auf den jeweiligen Blickwinkel der Antragsteller. So sei es „für die sozialpolitische Einordnung der geringfügigen Beschäftigung wesentlich, ob die Minijobs ... eine Brücke in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis darstellen“. Aus Sicht der Linken sei eine „solche Brückenfunktion nicht realisiert“, stellt die DRV Bund in ihrer Stellungnahme fest. Deshalb sei auch deren Forderung, Minijobs einzuschränken oder abzuschaffen, „nachvollziehbar“.

Anders stelle sich die allerdings Situation dar, wenn man – wie FDP und AfD in ihren Anträgen – unterstelle, dass Minijobs zum Beispiel Langzeitarbeitslosen, jungen Elternteilen oder Angehörigen von Pflegebedürftigen einen „(Wieder-)Einstieg in reguläre sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung“ ermöglichen. In diesem Fall sei die von beiden Parteien geforderte Dynamisierung der Verdienstgrenzen ebenfalls „sozialpolitisch nachvollziehbar“, heißt es im Papier der Rentenversicherer. Für problematisch hält die DRV-Stellungnahme allerdings, dass sich weder FDP noch AfD bei ihren Dynamisierungsplänen an der Entwicklung des Durchschnittslohns orientierten. Dies könne im Zusammenspiel mit anderen rechtlichen Regelungen „unerwartete Folgen“ haben, warnt die Rentenversicherung.

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