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Mütterrente: Frauen im Erwerbsalter informiert

Auch Mütter vor 1992 geborener Kinder, die noch im Beruf stehen, wissen jetzt über ihre zusätzlichen Rentenansprüche Bescheid.

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Mütterrente: Frauen im Erwerbsalter informiert

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Oldenburg-Bremen (drv). Anfang des Jahres war sie noch in aller Munde: die Mütterrente II. Nun hat die Deutsche Rentenversicherung das zusätzliche halbe Jahr an Kindererziehungszeiten auch in den Versicherungskonten von allen Müttern und Vätern von Kindern die vor 1992 geboren wurden gespeichert, die bisher noch keine Rente beziehen. Über die Umsetzung wurden alle Betroffenen mit einem Bescheid informiert. Da das Thema nicht mehr bei allen aktuell ist, möchten wir die wesentlichen Inhalte des Bescheides erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn beispielsweise eine Mutter ein Kind am 12.12.1979 geboren hat, hat sie nun die Mitteilung erhalten, dass die Zeit vom 01.01.1982 bis zum 30.06.1982 als Kindererziehungszeit vorgemerkt wurde. Da die Kindererziehungszeiten für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes bereits mit einem vorherigen Bescheid festgestellt wurden, werden sie nicht nochmals aufgeführt. Teilweise wird in den Bescheiden darauf hingewiesen, dass der andere Elternteil von der Anerkennung der Kindererziehungszeiten ausgeschlossen ist. Dieser Hinweis verdeutlicht lediglich, dass immer nur ein Elternteil die zusätzlichen Kindererziehungszeiten erhalten kann.


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