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Nach Unfall: Ausgleich für Renten-Nachteile beantragen

Wer aufgrund eines Unfalls länger arbeitsunfähig ist, kann Nachteile für die Rente haben. Dafür gibt es unter Umständen einen Ausgleich.

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Junge Frau neben ihrem verunfallten Auto. Bild: IMAGO / agefotostock

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Berlin (drv). Menschen, die einen Unfall hatten, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Nachteile können entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Reichen die Geschädigten einen Antrag ein, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.

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