Berlin (drv/sth). Aktuell wird verstärkt kontrolliert, ob bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) die erforderliche A1-Bescheinigung vorliegt. So drohen in Belgien, Frankreich, Österreich und der Schweiz Bußgelder, wenn diese nicht mitgeführt wird. Die geänderte Verwaltungspraxis ist auf neue nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping zurückzuführen. In einem Fragen- und Antworten-Katalog haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst (siehe Link).
Link zum Frage- und Antwortenkatalog der Deutschen Rentenversicherung zur A1-Bescheinigung
