Berlin/Frankfurt am Main (sth). Chronisch Kranke und Unfallopfer, die ihre erste gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt bekommen, werden im Durchschnitt immer älter. Wie aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, erhielten die etwa 79.000 seit dem Vorjahr nicht mehr erwerbsfähigen Männer ihre erste Rente im Schnitt mit 54,5 Jahren, die knapp 93.000 voll erwerbsgeminderten Frauen mit 53,5 Jahren.
Damit war das Durchschnittsalter neu Erwerbsgeminderter im Jahr 2024 zwar ähnlich hoch wie im Vorjahr, gegenüber den Jahren zuvor setzte sich der insgesamt ansteigende Trend aber fort. So wurde gesundheitlich stark eingeschränkten Männern, die 2015 ihre erste Erwerbsminderungsrente bekamen, die Rente mit durchschnittlich 52,1 Jahren überwiesen, erwerbsgeminderten Frauen mit 51,2 Jahren. Im Jahr 2006 floss die erste Erwerbsminderungsrente an Männer den DRV-Daten zufolge im Schnitt bereits mit 50,5 Jahren, an Frauen mit 49,3 Jahren.
Seit zehn Jahren Aufwärtstrend bei der Rentenhöhe
Auch bei der Höhe der gezahlten Erwerbsminderungsrenten zeigt der Trend seit etwa zehn Jahren wieder nach oben. So hatten erstmals gezahlte Erwerbsminderungsrenten 2024 geschlechterübergreifend eine monatliche Nettohöhe von 1041 Euro. Im Jahr 2013 waren es noch 613 Euro. Die Nettorenten neu erwerbsgeminderter Männer waren im vergangenen Jahr laut den neuen DRV-Daten im Durchschnitt 1078 Euro hoch, Renten von neu erwerbsgeminderten Frauen hatten eine Höhe von im Schnitt 1010 Euro.
Hauptgrund für die positive Entwicklung ist nach DRV-Angaben neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der sogenannten Zurechnungszeit. Damit wurde die tatsächliche Versicherungszeit erwerbsgeminderter Menschen im vergangenen Jahrzehnt schrittweise erheblich verlängert: ab Juli 2014 zunächst vom Renteneintritt bis zum 62. Lebensjahr, ab 2018 um weitere drei Monate – und seit 2019 werden Erwerbsminderungsrentner so gestellt, als hätten sie bis zur jeweils geltenden Regelaltersgrenze gearbeitet. Die Zurechnungszeit steigt dadurch bis 2031 schrittweise bis zum 67. Lebensjahr. „Außerdem wirken sich (gesundheitsbedingte) Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus“, so die DRV.
