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Nicht beitragsgedeckte Rentenkosten weiter unklar

Bundesregierung: Über die Höhe der Rentenversicherungsausgaben für "versicherungsfremde" Leistungen gibt es keine konsensfähige Abgrenzung.

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Portikus des Reichstagsgebäudes in Berlin. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die Kosten von nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben unklar. Der Bundesregierung lägen "keine entsprechenden Zahlen vor", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Dies liege auch daran, dass "keine allgemeine Definition zu dem Begriff nicht beitragsgedeckter Leistungen" existiere. Schon weil die gesetzliche Rentenversicherung "als Sozialversicherung auch Elemente des sozialen Ausgleichs enthält, gibt es keine konsensfähige Abgrenzung in Wissenschaft und Praxis" darüber, was nicht beitragsgedeckt (in der Öffentlichkeit auch als "versicherungsfremd" bezeichnet, d. Red.) sei, so die Bundesregierung.

Die Höhe der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung bemesse sich "nicht nach der Höhe nicht beitragsgedeckter Leistungen", stellt die Regierung klar. Denn die Funktion der Bundeszuschüsse gehe "über den Ausgleich konkreter Leistungen hinaus". Mit den Bundeszuschüssen "gewährleistet der Bund insbesondere die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen", heißt es in dem parlamentarischen Schreiben. 

Abgrenzung der sozialen Ausgleichsleistungen ist schwierig

Eine Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verwies im Herbst 2016 darauf, dass eine genaue Abgrenzung der sozialen Ausgleichsleistungen, die die Rentenversicherung im Interesse der Allgemeinheit erbringt, "schwierig" sei. Begründung: Ein Risikoausgleich innerhalb der "Solidargemeinschaft", also zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern, bringe zwangsläufig Rentenzahlungen mit sich, "für die keine äquivalente (gleichwertige, d. Red.) Beitragsleistung vorliegt". In einer Schätzung bezifferte die Deutsche Rentenversicherung im Frühjahr die Kosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen für das Jahr 2017 auf mehr als 31 Milliarden Euro.

Dennoch sind solche Zahlen auch nach Expertenansicht mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. So kam der Sozialbeirat – ein aus zwölf Experten bestehendes Beratergremium der Bundesregierung für Rentenfragen – 2010 in seinem jährlichen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht zum Ergebnis, die Bundeszuschüsse und die Kosten für die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung bewegten sich "derzeit in etwa auf dem gleichen Niveau". Allerdings kritisierten die Regierungsberater auch, es bleibe "ordnungspolitisch problematisch", nicht beitragsgedeckte Leistungen "aus der Steuerfinanzierung in die Beitragsfinanzierung zu verschieben".

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (pdf)

www.portal-sozialpolitik.de

Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung über die Höhe nicht beitragsgedeckter Leistungen 2017 (pdf)

www.bundestag.de

Link zu einer Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung (Stand: September 2016 – pdf)

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