Bad Homburg (drv/sth). Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt ihnen auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte eingetragen werden können.
Eine weitere Hilfe bei der Steuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern ist ein neues Online-Angebot des Bundesfinanzministeriums (BMF): der "Steuerlotse". Dieser kostenlos nutzbare Service kann nach Angaben des BMF ab dem Veranlagungsjahr 2020 genutzt werden und erleichtert es Rentnern und Pensionären ohne Zusatzeinkünfte, ihre Steuererklärung online abzugeben. Nach Angaben der Steuerlotse-Website bietet der neue Service Rentenbeziehern und Empfängern von Pensionen eine vereinfachte Steuererklärung an. Er ist laut BMF allerdings „zurzeit nur auf eine bestimmte Gruppe von Ruheständlern zugeschnitten". Durch die Beantwortung weniger Fragen könnten die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots herausfinden, ob sie die Voraussetzungen dafür erfüllten.
Zwei Anlagen müssen nicht mehr ausgefüllt werden
Durch die Neugestaltung der Steuererklärung und die automatische Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es seit diesem Jahr nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.
Rentenbeziehern, die schon in den Vorjahren eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt hatten, wurde die Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2020 gemeldeten Daten bereits im Januar und Februar dieses Jahres zugesandt. Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.
