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Ökonomin Schnitzer fordert Abschaffung der Witwenrente

Vorsitzende der fünf Wirtschaftsweisen: Jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen.

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Ökonomin Prof. Monika Schnitzer, Mitglied des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (Bild: Sachverständigenrat)

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Berlin (dpa/sth). Die Ökonomin und Vorsitzende der sogenannten fünf Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat sich für eine Abschaffung der gesetzlichen Witwen- und Witwerrente in ihrer derzeitigen Form ausgesprochen. "Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen", sagte Schnitzer am Wochenende in einem Interview des Spiegel. Zudem würden so alleinstehende Beitragszahler zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner beitragen, die selbst nicht in das System einzahlen. Das widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen, sagte Schnitzer.

Statt der erst nach dem Tod des Ehemannes oder der Ehefrau gezahlten Hinterbliebenenrente solle das bisher selten genutzte Rentensplitting künftig verpflichtend sein, forderte Schnitzer. Beim Rentensplitting werden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt - aktuell aber erst, wenn beide Partner das Erwerbsleben abgeschlossen haben. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem oder der Hinterbliebenen dann diese Hälfte und zusätzlich die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche. Dies sei ihre persönliche Position und nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt, stellte die Chefin des Regierungsberatergremiums klar, das offiziell “Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung” heißt.  

Widerspruch aus Union und FDP

Widerspruch erhielt Schnitzer am Sonntag von Politikern aus CDU, CSU und aus den Reihen der Liberalen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reagierte auf den Vorstoß Schnitzers auf Twitter: "Eine Abschaffung der Witwenrente ist falsch. Das würde die Lebensleistung vieler Paare schmälern." Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sprach von einem "Frontalangriff auf Familien". Er fügte hinzu: "Ich habe den Eindruck, dass es hier nicht um die Stärkung des Wirtschaftsstandorts geht, sondern um die Durchsetzung abstruser gesellschaftspolitischer Vorstellungen." FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hält von dem Vorstoß ebenfalls wenig: "Die Idee, die Witwenrente zu streichen, verunsichert Millionen von älteren Ehepaaren, deren Lebensplanung auf die Zusage dieser Altersabsicherung aufgebaut war", sagte Kubicki.

Die Witwen-/Witwerrente beträgt aktuell - je nach Zeitpunkt der Eheschließung und des Alters der Partner - 55 oder 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Zeitlich ist sie nicht befristet. Hat der oder die Hinterbliebene eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Heiratet der hinterbliebene Partner erneut, fällt die Witwen-/Witwerrente nach alter wie neuer Rechtslage weg. Allerdings hat die Witwe oder der Witwer in diesem Fall Anspruch auf eine Rentenabfindung. Schnitzer will mit dem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: “Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen”, fügte Schnitzer hinzu.  

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