Berlin (ots/sth). Bundestagsabgeordnete sollen schon mit 56 Jahren volle Pensionen bekommen, wird in einem Beitrag behauptet, der in sozialen Medien kursiert. Tatsache ist laut einem Faktencheck der Nachrichtenagentur dpa jedoch, dass dies seit knapp zwei Jahren nicht möglich ist. Seit dem 24. Oktober 2017 können demnach ehemalige Bundestagsabgeordnete erst ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die sogenannte Altersentschädigung in Anspruch nehmen – und auch dann nur mit Abschlägen.
Die volle Pension erhalten die Parlamentarier laut dpa erst später: Abgeordnete, die vor 1947 geboren sind, ab dem vollendeten 65. Lebensjahr; für alle danach Geborenen werde die Altersgrenze wie bei der gesetzlichen Rente stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Eine Ausnahme gelte jedoch für Abgeordnete, die dem Bundestag bei Beginn laufenden Wahlperiode (seit Oktober 2017) bereits mehr als acht Jahre angehört haben. Diese hätten früher Anspruch auf Altersentschädigung, so die Agentur.
Deutsche Rentenversicherung zum Renten-Eintrittsalter: http://dpaq.de/sZElG
Renteneintrittsalter für Abgeordnete: http://dpaq.de/EeDXo
Artikel Bild.de: http://dpaq.de/vLjEK
Abgeordnetengesetz: http://dpaq.de/JV9cG
