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Rechengrößen für Sozialbeiträge 2022 beschlossen

Negative Lohnentwicklung 2020 macht sich bei den Abgaben für das kommende Jahr bemerkbar. Durchschnittsgehalt sinkt um mehr als 2.600 Euro.

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Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (bmas/sth). Das noch amtierende Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Vorjahr angepasst. Nach Angaben des Bundessozialministeriums (BMAS) war die Lohnentwicklung im vergangenen Jahr rückläufig: um -0,34 Prozent in den alten Ländern und um -0,15 Prozent im Bundesgebiet. Dadurch sinkt auch der für die Berechnung der individuellen Rentenansprüche bedeutsame Jahresdurchschnittsverdienst um mehr als 2.600 Euro – von vorläufig 41.541 Euro in diesem Jahr auf 38.901 Euro in 2022. Mit einem Gehalt in Höhe des Durchschnittsverdiensts erzielen Versicherte in der Rentenversicherung für das entsprechende Jahr einen (1,0) Entgeltpunkt.

Gutverdiener in den alten Bundesländern müssen aufgrund der Verordnung im Jahr 2022 etwas geringere Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen als in diesem Jahr. Abgaben werden für Beschäftigte aus dem Westen demnach bis zu einem monatlichen Einkommen von 7.050 Euro fällig, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland bis zu einem Verdienst von 6.750 Euro. Damit sinkt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen um 50 Euro monatlich, im Osten steigt sie um den gleichen Betrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bleibt dem Kabinettsbeschluss zufolge bundeseinheitlich bei 4.837,50 Euro monatlich stabil. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt weiterhin bei einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die für die gesamte Sozialversicherung bedeutsame Bezugsgröße bleibt im Westen ebenfalls stabil, im Osten steigt sie um 35 Euro monatlich auf 3.150 Euro.

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