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Renten-Bonus nach Scheidung geht meist an Frauen

Mehr als 896.000 Ruheständler kamen Ende 2016 aufgrund des Versorgungsausgleichs in den Genuss von Rentenausgleichszahlungen.

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Frau verlässt mit einem Koffer ihren Partner. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Bad Homburg (sth). Knapp 144.000 Ehen endeten nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2019 vor den Familiengerichten. Bei etwa der Hälfte der Scheidungen – rund 72.100 – waren auch mehr als 119.000 minderjährige Kinder betroffen. Vor allem für den Ex-Ehepartner, der während der Ehe die geringeren Einkünfte hatte – in der großen Mehrzahl der Fälle die Frau – ist in diesem Fall der mit der Scheidung durgeführte Versorgungsausgleich hilfreich. Denn er sorgt dafür, dass alle während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Alterseinkünfte je zur Hälfte aufgeteilt werden.

Insgesamt kamen nach Angaben der gesetzlichen Rentenversicherer Ende 2016 – aktuellere Daten liegen nicht vor – mehr als 896.000 Ruheständler, unter ihnen überwiegend Frauen, in den Genuss von Rentenausgleichszahlungen. Sie profitierten den Analysen der Rentenstatistiker zufolge im Schnitt von einem Rentenzuschlag von 208 Euro. Dagegen mussten mehr als 842.000 geschiedene Neurentner eine Kürzung ihrer gesetzlichen Rentenbezüge von durchschnittlich 164 Euro hinnehmen.

Seit 1977 gibt es den Versorgungsausgleich

Im Sommer 2017 – 40 Jahre nach der Einführung des Versorgungsausgleichs im Juli 1977 – zogen Fachleute der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Zwischen-Fazit der gesetzlich vorgeschriebenen Aufteilung von Alterseinkünfte-Ansprüchen nach einer Scheidung. In einem Beitrag für die Zeitschrift DRV-Zeitschrift „RVaktuell“ schrieben Edda Bachmann und Joachim Jenner seinerzeit, die gerechte Aufteilung der Rentenansprüche habe sich bewährt, sei aber dennoch bis heute „eine der größten Herausforderungen des Versorgungsausgleichs, insbesondere im Hinblick auf betriebliche oder private Versorgungsansrechte“.

Angesichts der zunehmenden Vielfalt der Altersversorgungen außerhalb der Rentenversicherung sowie ihrer unterschiedlichen Leistungsspektren und Finanzierungsstrukturen sei auch in Zukunft mit Änderungen beim Versorgungsausgleich zu rechnen, so die Rentenfachleute. Für die gesetzliche Rentenversicherung als Basisaltersversorgung dürfte das aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Versorgungsausgleichs aber „unproblematisch“ sein, zeigen sich Bachmann und Jenner überzeugt.

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