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Rentenanspruch: Jeder Beitragsmonat zählt gleich viel

Die Beitragszahlungen aus den letzten Jahren vor dem Rentenbeginn wirken sich nicht stärker auf die Rentenhöhe aus als frühere Beiträge.

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Männerhand übergibt Fächer von Euro-Geldscheinen an Frauenhand. Bild: IMAGO / YAY Images / Micha Klootwijk

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Berlin/Bad Homburg (drv). Viele Rentenversicherte glauben, dass sich die letzten Beitragsjahre vor dem Rentenbeginn besonders stark auf die Rentenhöhe auswirken. Hierbei handelt es jedoch um einen Irrtum, denn bei der Berechnung einer Rente wird jedes Beitragsjahr in gleichem Umfang berücksichtigt.

Entscheidend ist die Höhe des individuellen Verdienstes aus allen Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden. Je höher der beitragspflichtige Verdienst, desto höher sind auch die Rentenansprüche. Ob die Beiträge schon zu Beginn des Erwerbslebens oder erst kurz vor Rentenbeginn gezahlt wurden, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht von Bedeutung.

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