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Rentenbescheid: Bei Zweifel ist Widerspruch möglich

Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheides zeigt, was man im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage tun kann – auch online.

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Nachdenkliche Seniorin sitzt mit einem aufgeschalgenen Buch am Tisch.

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Berlin (drv/sth). Rentner oder Versicherte, die mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, können „Rechtsmittel“ einlegen. „In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheides erläutern wir, was im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen“, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung.

Im ersten Schritt kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingelegt werden. Dies ist auf www.deutsche-rentenversicherung.de über die Online-Dienste mit Registrierung auch online möglich. Der angezweifelte Bescheid wird dann von der Rentenversicherung noch einmal geprüft.

„Können wir dennoch keinen Fehler feststellen, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende einen Widerspruchsbescheid“, so die Rentenversicherung. Sollten Betroffene mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, können sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Widerspruch und Klage sind kostenfrei. Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Es ist daher möglich, sich selbst zu vertreten.

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