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Rentenbescheid: Widerspruch möglich

Bei begründeten Zweifeln können Versicherte und Rentner gegen einen Bescheid der Rentenversicherung Widerspruch einlegen.

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Ein Mann füllt mit einem Stift ein Dokument aus, eine Frau untersützt ihn dabei. Bild: IMAGO / PhotoAlto

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Oldenburg/Bremen (drv). Die Deutsche Rentenversicherung hat einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Produkte; aber niemand ist perfekt. Sollten Versicherte oder Rentner an einem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zweifeln, können sie innerhalb eines Monats gegen diesen Widerspruch einlegen. Bei einem Wohnsitz im Ausland bleiben sogar drei Monate Zeit. Wo der Widerspruch einzulegen ist, steht in der Rechtsbehelfserklärung des Bescheides. Wichtig: Der Widerspruch muss begründet werden.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die Verwaltung zunächst selbst nochmal ihre Entscheidung. Bleibt sie dabei, wird der Widerspruch an einen Widerspruchsausschuss abgegeben, indem ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter mitentscheiden. Dieser Ausschuss kann die Entscheidung der Verwaltung ändern. Widerspruchsverfahren sind für Versicherte und Rentner kostenfrei.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu weiteren Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Widerspruchsverfahren gegen Rentenbescheide

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