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Renteneinheit rückt schrittweise näher

Rentenversicherung: Bis 2025 werden die in Ostdeutschland noch niedrigeren Rechengrößen für die Rente auf West-Niveau angehoben.

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Sächsische Grenzstadt Görlitz an der Neiße. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (drv/sth). Vor zwei Tagen feierte Deutschland 28 Jahre Wiedervereinigung. Und auch bei der Rente ist die Einheit in Sicht: Seit Juli dieses Jahres wird das ostdeutsche Rentenrecht an die Regeln für Westdeutschland angeglichen. Grundlage ist das im April verabschiedete „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“. Es regelt den Übergang zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland bis 2025.

Schritt für Schritt werden die noch abweichenden Rechengrößen – der aktuelle Rentenwert (Ost), die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) – auf die jeweiligen Westwerte angehoben, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Die Kosten dafür schätzt die Deutsche Rentenversicherung auf etwa 3,1 Milliarden Euro pro Jahr – eine Investition in die Vollendung der Einheit.

Rentenwert Ost derzeit bei 95,8 Prozent des West-Werts

Aktuell liegt der Rentenwert Ost bei 95,8 Prozent des Westwertes. In sechs weiteren Schritten wird dieser Verhältniswert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben, bis am 1. Juli 2024 der aktuelle Rentenwert (Ost) 100 Prozent des aktuellen Rentenwerts erreicht hat. Dieser Plan gilt aber nur, wenn sich aus der Lohnentwicklung im Osten kein höherer aktueller Rentenwert ergibt. Tritt dieser Fall ein, richtet sich der aktuelle Rentenwert (Ost) in dem betreffenden Jahr nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) werden von 2019 bis 2025 jeweils zum 1. Januar schrittweise an die Höhe des jeweiligen Westwerts angeglichen, bis 100 Prozent der Westwerte erreicht sind. Außerdem werden ostdeutsche Löhne und Gehälter ab 2025 nicht mehr auf Westniveau umgewertet. Der „"Hochwertungsfaktor" wird bis 2015 schrittweise gesenkt. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Umwertung der Verdienste im Osten ganz. Die Hochwertung der bis zum 31. Dezember 2024 erzielten Verdienste bleibt aber erhalten.

Die innere Einheit bei der Rente würde damit Anfang 2025 endgültig vollendet sein. Insbesondere Ruheständler und die heute rentennahen Jahrgänge im Osten profitieren davon.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu einem Fragen- und Antworten-Katalog der Deutschen Rentenversicherung zur Renteneinheit 

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