Berlin (sth). Die Erhöhung der gesetzlichen Renten ab dem 1. Juli um bundesweit einheitlich 3,74 Prozent wird die Rentenversicherung ab 2026 jährlich mehr als 15,1 Milliarden Euro kosten. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 hervor. Demnach ergeben sich durch die diesjährige Rentenanpassung für die 16 gesetzlichen Rentenkassen bereits in der zweiten Hälfte 2025 Mehrkosten von knapp 7,6 Milliarden Euro.
Von den Gesamtmehrkosten durch die Rentenanpassung von etwas mehr als 7,8 Milliarden Euro, die zwischen Juli und Dezember erwartet werden, entfallen „rund 117 Millionen Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR“, heißt es in dem Entwurf. Zudem würden von den Zusatzkosten „im Jahr 2025 rund 280 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 jährlich rund 559 Millionen Euro vom Bund getragen“.
Der „aktuelle Rentenwert“, der den monatlichen Rentenanspruch eines durchschnittlich verdienenden Beschäftigten (2025: rund 50.500 Euro Jahresverdienst) nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen angibt, steigt zum 1. Juli bundesweit von bisher 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Das Rentenniveau, das für den Musterfall eines Beschäftigten mit 45 Beitragsjahren und immer durchschnittlichem Verdienst errechnet wird, beträgt laut der Verordnung in diesem Jahr erneut 48,00 Prozent.
