Berlin (sth). Auch für langjährige Beobachter der Rentenpolitik kam die Ankündigung überraschend: “In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen”, erklärten die frisch verlobten Partner Union und SPD Anfang April in ihrem Koalitionsvertrag - schon Wochen vor der Unterzeichnung der gemeinsamen Arbeitsgrundlage. Rentenkommission? Gab es das nicht vor einigen Jahren schon einmal? Sogar von denselben Koalitionspartnern eingesetzt wie diesmal?
Ein Blick auf die Website des Bundesarbeitsministeriums bestätigt den Verdacht. Im Frühjahr 2020, wenige Wochen nach Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, hatten die Vorsitzenden der damaligen Rentenkommission, der inzwischen verstorbene Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), der Bundesregierung nach fast zweijähriger Arbeit einen 132 Seiten starken Bericht mit Empfehlungen vorgelegt - für eine “Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025”.
Druck zu schnellen Ergebnissen
Die anhaltende Debatte um das Ende vergangener Woche vom Bundestag verabschiedete “Rentenpaket 2025” hat den Druck auf die künftige Kommission, schneller als ursprünglich geplant zu Ergebnissen zu kommen, jedoch erheblich erhöht. Inzwischen ist bekannt, dass das Gremium aus 13 Mitgliedern bestehen soll - das erneut von zwei Vorsitzenden geleitet wird, die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und SPD-Chefin Bärbel Bas berufen werden. Dazu kommen drei stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der Regierungsfraktionen: jeweils einer von SPD, CDU und CSU. Für die fachliche Expertise der Rentenkommission sollen schließlich acht Forschende stehen – jeweils vier auf Vorschlag von SPD und Union.
Ob die Kommission wieder bei Null anfängt oder auf die Ergebnisse der früheren Rentenkommission aufsetzt, ist noch nicht bekannt. Naheliegend dürfte aber sein, dass zumindest einige der damaligen Vorschläge Arbeitsgrundlage auch der neuen Expertengruppe sein werden. Dazu gehören:
- für jeweils sieben Jahre gesetzlich festgelegte “Haltelinien” für das Rentenniveau und den Rentenbeitrag (im neuen Rentenpaket ist nur noch das Rentenniveau gesetzlich festgelegt, d. Red.)
- zusätzlich für jeweils 15 Jahre festgelegte “perspektivische Haltelinien”
- zwei weitere “Bezugsgrößen”, um die Beitragszahlenden vor Überforderung und die Rentenbeziehenden vor zu geringen Leistungen zu schützen
- möglicherweise eine neue Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 (auf der Grundlage eines Votums eines neuen “Alterssicherungsbeirats” im Jahr 2026)
- Einführung einer Altersvorsorgepflicht für alle nicht obligatorisch gesicherten Selbstständigen.
Präzise zeitliche Festlegung von Haltelinien
Bemerkenswert: Die frühere Rentenkommission legte bereits in ihrem Schlussbericht vom März 2020 einen präzisen Zeitpunkt für die Festlegung der jeweiligen Haltelinien und neuen Bezugsgrößen über das Jahr 2025 hinaus vor. Demnach sollten die gesetzlichen, das heißt verbindlichen, Haltelinien für das Rentenniveau und den Rentenbeitrag in den Jahren 2026 bis 2032 schon 2025 festgelegt werden, die Haltelinien für die Jahre 2033 bis 2039 im Jahr 2032.
Auch für die Höhe der Haltelinien hatten sich die damaligen Kommissionsmitglieder geeinigt: Das Rentenniveau sollte langfristig zwischen mindestens 44 und 49 Prozent liegen, der Rentenbeitrag höchstens zwischen 20 und 24 Prozent. “Damit wird den Rentnerinnen und Rentnern das Versprechen der weiteren Teilhabe an der Wohlstandsentwicklung gegeben und zugleich die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler begrenzt”, hatte die frühere Rentenkommission ihr Votum begründet.
Aktuell scheint wenig dagegen zu sprechen, diesen Zielhorizont auch im Schlussbericht der neuen Rentenkommission festzuklopfen.
- Empfehlungen der Rentenkommission “Verlässlicher Generationenvertrag” 2018 - 2020 (PDF)
- Kurzfassung des Empfehlungsberichts der Rentenkommission “Verlässlicher Generationenvertrag” (PDF)
- Mitglieder der Kommission “Verlässlicher Generationenvertrag”
- Dokumente der Kommission “Verlässlicher Generationenvertrag”
