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Rentenpaket II: Bewertung der Sozialpartner geht weit auseinander

Während die Gewerkschaften die geplante langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus begrüßen, sprechen die Arbeitgeber vom "teuersten Sozialgesetz des Jahrhunderts".

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Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

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Berlin (sth). Noch hat das Bundeskabinett den Entwurf der für das Rentenpaket II verantwortlichen Minister Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) nicht gebilligt. Und noch dürften Sozialpartner, Wirtschafts- und Sozialverbände hinter den Kulissen versuchen, vor Beginn des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens die für sie unangenehmsten Brocken des Pakets genießbarer zu machen. Doch schon jetzt steht nach Ansicht vieler Fachleute und Medien fest: Gewinner der zweiten Rentenreform der Ampel-Parteien werden die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die sogenannten Babyboomer-Jahrgänge sein. Denn mit dem Beschluss, das Rentenniveau mindestens bis 2039 bei 48 Prozent festzuschreiben, haben die Koalitionspartner ein Signal gesetzt, an dem auch künftige Regierungen kaum vorbeikommen werden. 

Entsprechend unterschiedlich fällt die Bewertung des Regierungsentwurfs bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aus. So stellte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer ersten Stellungnahme zufrieden fest, das geplante Mindestsicherungsniveau und das “Leistungsziel” von 48 Prozent bis 2039/2040 seien “notwendige Schritte hin zu einer besseren Alterssicherung in Deutschland.” Das sei eine ”gute Nachricht für alle Generationen". Langfristig fordern die Gewerkschaften dennoch ein Rentenniveau von 50 Prozent und "darüber hinaus”, heißt es in der Stellungnahme.

Entsetzt zeigten sich dagegen die Arbeitgeber. Das geplante Rentenpaket wäre aus ihrer Sicht “das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts”, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bei einer Umsetzung des Regierungsentwurfs lägen die zusätzlichen Rentenausgaben bereits 2035 “um rund 30 Milliarden Euro höher als nach geltendem Recht”, in den nächsten 20 Jahren sogar “bei einer halben Billion Euro”. Damit nehme die Regierung “einseitig Partei für die Rentenbezieher”, zürnt die BDA. Da die Ampel zudem eine weitere Anhebung des Rentenalters über das 67. Lebensjahr hinaus ausgeschlossen habe, “gehen damit künftig alle Lasten aus der Alterung auf Kosten der Beitragszahler”.

Höhere Mindestrücklage ist sinnvoll

Zumindest in einem Punkt zeigen sich die Tarifparteien - die in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung in der Regel eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten - jedoch einig: Die vorgesehene Anhebung der Mindestrücklage in den Rentenkassen von bisher 0,2 auf künftig 0,3 Monatsausgaben sei wegen der während des Jahres deutlich schwankenden Kassenlage sinnvoll. Der DGB betont: “Die Anhebung auf 0,3 Monatsausgaben ist das unbedingt notwendige, ist aber … nicht zwingend ausreichend.” Und auch die BDA stimmt zu: “Die Zielsetzung, die unterjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Anhebung der Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben besser zu sichern, ist richtig.”

Dennoch werden auch in dieser - scheinbar eher nebensächlichen - Frage unterschiedliche Vorstellungen zwischen Bundesregierung und den Sozialpartnern deutlich. Während die Koalitionsparteien die Kosten für den größeren Puffer in der Rentenkasse allein den Beitragszahlerinnen und -zahlern aufdrücken wollen, kritisiert der DGB, “dass die erhöhte Nachhaltigkeitsrücklage vollständig aus Beitragsgeldern gefüllt wird”. Damit entziehe sich die Bundesregierung “auch hier ein stückweit ihrer Finanzierungsverantwortung”. Und die BDA kritisiert, der Regierungsplan sei “auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil es sich bei der Anhebung der Mindestrücklage nicht um eine Versicherungsleistung handelt”. 

In einer ersten, vermutlich auch von den Sozialpartnern mitgetragenen, Reaktion der Rentenversicherung auf das Reformpaket wurden diese Interessensgegensätze für die Öffentlichkeit aber nicht sichtbar. Dort heißt es diplomatisch: “Die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben entspricht einer langjährigen Forderung der Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist als entscheidender Baustein zur Absicherung von Liquiditätsrisiken zu begrüßen.”    

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