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Rentenversicherung: Anteil der Steuerzuschüsse an den Einnahmen stabil

Der Bundesvorstands-Vorsitzende der Rentenversicherung stellt vor dem Zentral-Parlament der 16 Rentenkassen klar: Die Bundeszuschüsse steigen vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung.

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Rentenversicherung: Anteil der Steuerzuschüsse an den Einnahmen stabil

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Matthias Flügge, neues Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Foto: Deutsche Rentenversicherung Bund

Berlin (drv/sth). „Etwa drei Viertel unserer Gesamteinnahmen stammen unverändert aus Beitragseinnahmen." Mit dieser Feststellung reagierte der Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Alexander Gunkel, am Mittwoch in Berlin auf immer wieder erhobene Vorwürfe, die Steuerzuschüsse an die 16 Rentenkassen seien unverantwortlich hoch. „Und entgegen der öffentlichen Wahrnehmung ist die Abhängigkeit der Gesamteinnahmen der Rentenversicherung von den Bundeszuschüssen in der Vergangenheit auch nicht kontinuierlich gestiegen“, betonte Gunkel vor der DRV-Bundesvertreterversammlung. Vielmehr sei der Anteil der Bundeszuschüsse gemessen an den Einnahmen der Rentenversicherung seit Anfang des Jahrtausends weitgehend stabil.

Positive Entwicklung bei den Beitragseinnahmen

Nach aktueller Schätzung werden sich die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung für 2025 auf rund 321 Milliarden Euro belaufen, erklärte Gunkel. Beim Anteil an Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit rechne man anhand der Schätzungen mit einem Anstieg um 4,8 Prozent im Vergleich zum letzten Jahr. Der Zuwachs resultiere überwiegend aus gestiegenen Löhnen, so Gunkel. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bleibe stabil.

Die Ausgaben werden im Gesamtjahr 2025 die Einnahmen um voraussichtlich 4 Milliarden Euro übersteigen, kündigte Gunkel an. Der erwartete Fehlbetrag werde vollständig durch die Nachhaltigkeitsrücklage ausgeglichen, die zum Jahresende voraussichtlich bei 41,5 Milliarden Euro liegen werde. Das entspräche 1,39 Monatsausgaben. „Damit wird die obere Grenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben erstmals seit dem Jahr 2011 unterschritten“, erklärte Gunkel.

Beitragssatz steigt 2028

Am Jahresende 2025 liege die Nachhaltigkeitsrücklage noch auf hohem Niveau, sagte der Vorsitzende des DRV-Bundesvorstands. „In den kommenden Jahren wird sie aber planmäßig bis auf die neue Untergrenze von 0,3 Monatsausgaben abschmelzen und der Beitragssatz dann steigen.“ Dies werde nach der aktuellen Vorausberechnung im Jahr 2028 der Fall sein, so Gunkel weiter. Der neue Beitragssatz werde dann voraussichtlich 19,8 Prozent betragen. Bemerkenswert fand der Spitzenvertreter der Arbeitgeberseite in der DRV-Selbstverwaltung, dass das in der Vorwoche vom Bundestag beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung keine erneute Begrenzung des Beitragssatzes vorsehe. „Das halten wir für dringend erforderlich“, sagte Gunkel.

Sachgerecht sei, dass die im Rentenpaket enthaltene Mütterrente III durch den Bund finanziert werden soll. „Konsequent wäre es aber, wenn der Bund künftig auch für die Kosten aller anderen Rentenleistungen für Kindererziehungszeiten aufkommt, für die er bisher keine Beiträge gezahlt hat,“ so Gunkel. Das betreffe vor allem die Mütterrenten I und II. „Es gibt keine Rechtfertigung, dass für diese Mütterrenten – anders als für die Mütterrente III – im Wesentlichen weiter die Beitragszahlenden aufkommen sollen.“

Rentenversicherung fordert verlässliche Bundeszuschüsse

Gunkel ging in seiner Rede auch auf die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen des Rentenpakets auf die Finanzen der Rentenversicherung ein. So führe die Verlängerung der Haltelinie über höhere Rentenanpassungen zu dauerhaft höheren Rentenausgaben. Aus dieser Entwicklung ergeben sich jährlich zusätzliche finanzielle Aufwendungen, beginnend für das Jahr 2032 in Höhe von dann knapp 12 Milliarden Euro. Diese zusätzlichen Ausgaben sollen der Rentenversicherung nach dem Gesetz vom Bund erstattet werden. 

„Es wird sich zeigen, ob der Bund diesmal seine Finanzierungszusagen hält“, gab Gunkel zu bedenken. An anderer Stelle sehe das Rentenpaket vor, den Mechanismus, nach dem bei einem Beitragssatzanstieg auch die Bundeszuschüsse steigen, auszusetzen. „Diese Sonderregelung kritisieren wir“, sagte Gunkel und führte weiter aus: „Der Bund nimmt damit eine rein fiskalisch motivierte Lastenverschiebung zu Lasten der Beitragszahlenden vor.“

Matthias Flügge zum neuen Direktor gewählt

Bei ihrer Sitzung am Mittwoch nahm die Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung auch eine wichtige personelle Weichenstellung vor: Dr. Matthias Flügge, seit 2019 Chief Digital Officer (CDO) der DRV Bund, wurde zum Mitglied des Direktoriums der DRV Bund und damit zu einem der drei Köpfe an der Spitze der DRV gewählt. Der 52-Jährige wird den größten deutschen Rentenversicherungsträger künftig gemeinsam mit Präsidentin Gundula Roßbach und Direktorin Brigitte Gross leiten.

Flügge war in seiner bisherigen Funktion für die Entwicklung und Umsetzung der Digitalstrategie sowie die Steuerung zentraler Digitalisierungsvorhaben verantwortlich. Unter seiner Leitung wurden das Kundenportal (2023) für digitale Anträge und Kommunikation, Lösungen für Prozessautomatisierungen und das KI-Labor (2024) entwickelt, das im Frühjahr 2025 den ersten selbst entwickelten KI-Anwendungsfall startete. Im Jahr 2022 hat die DRV Bund unter Flügges Leitung als erste Behörde einen systematischen Digital-Check für Gesetzgebungsvorhaben etabliert.

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