Ihre-Vorsorge Logo

Rentenversicherung kritisiert neues Midijob-Recht

„Zusätzliche Anreize zugunsten von Teilzeitarbeit angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels nicht nachvollziehbar.“

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

© Nicht definiert

Würzburg (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die vor wenigen Tagen vom Bundestag beschlossene erneute Ausweitung des sogenannten Übergangsbereichs für sozialversicherungspflichtige Geringverdiener-Jobs – sogenannte Midijobs – ab Januar 2023 scharf kritisiert. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte im Niedriglohnbereich künftig Monatsverdienste zwischen 520 und 2000 Euro erzielen können, ohne dass sie dafür die bei besser bezahlten Jobs übliche  Hälfte der Sozialbeiträge zahlen müssen. Dennoch erwerben die Midijobber die ihrem Gehalt entsprechenden vollen Rentenansprüche. Zudem müssen Arbeitgeber bereits seit Oktober dieses Jahres - im derzeitigen Übergangsbereich von 520 bis 1600 Euro – mehr als die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen. 

„Angesichts des immer stärkeren Fachkräftemangels kann nicht nachvollzogen werden, warum auf diese Weise zusätzliche Anreize zugunsten von Teilzeitarbeit gesetzt werden“, erklärte der derzeitige Co-Bundesvorstandsvorsitzende der DRV, Alexander Gunkel, am Mittwoch in Würzburg. Dies gelte umso mehr, als die künftige Begünstigung der Midijobber „nicht am gesamten Einkommen der Beschäftigten oder des Haushalts festgemacht wird, sondern am individuellen sozialversicherungspflichtigen Entgelt“, sagte Gunkel, der in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung die Arbeitgeberseite vertritt. Damit gelte der ermäßigte Sozialbeitrag „in gleicher Weise“ für ausschließlich teilzeitbeschäftigte Midijobber wie für Teilzeitbeschäftigte, die weitere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einem Minijob hätten.

„Befriedigende Begründung fehlt“

Eine befriedigende sozialpolitische Begründung für die mit der Neuregelung geschaffenen „Anreize zu Gunsten von Teilzeitarbeit und die damit verbundenen Umverteilungseffekte“ in der Sozialversicherung fehle, sagte Gunkel. Zudem seien die Gesamt-Beitragseinnahmen, die von Midijobbern und ihren Arbeitgebern an die Rentenkassen gezahlt werden, nach der neuen Gesetzeslage „geringer als nach dem zuvor geltenden Recht“. Der Spitzenvertreter der Arbeitgeber in der DRV-Selbstverwaltung bezifferte allein den damit verbundenen Einnahmenausfall der Rentenversicherer auf „rund 800 Millionen Euro jährlich“. Der gesamten Sozialversicherung entgingen etwa 1,6 Milliarden Euro pro Jahr, so Gunkel.

Bereits Mitte Oktober hatte die Rentenversicherung bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses die zweite Ausweitung des Übergangsbereichs innerhalb von nur drei Monaten scharf kritisiert. Der Grund: Die durch die Neuregelung anfallenden Kosten müssen allein die Beitragszahler, also Beschäftigte und Arbeitgeber tragen, obwohl eigentlich alle Steuerzahler dafür aufkommen müssten. Je größer der Übergangsbereich werde, desto höher falle „die Belastung durch nicht beitragsgedeckte Leistungen aus“, hatten die Rentenversicherer bemängelt. Dadurch werde der im deutschen Rentensystem bestehende enge Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Leistungen „zu Lasten der Versichertengemeinschaft weiter geschwächt“. Zugleich würden die „nicht beitragsgedeckten Leistungen im Interesse einer Entlastung geringer Einkommen weiter ausgeweitet“.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026