Würzburg (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die vor wenigen Tagen vom Bundestag beschlossene erneute Ausweitung des sogenannten Übergangsbereichs für sozialversicherungspflichtige Geringverdiener-Jobs – sogenannte Midijobs – ab Januar 2023 scharf kritisiert. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte im Niedriglohnbereich künftig Monatsverdienste zwischen 520 und 2000 Euro erzielen können, ohne dass sie dafür die bei besser bezahlten Jobs übliche Hälfte der Sozialbeiträge zahlen müssen. Dennoch erwerben die Midijobber die ihrem Gehalt entsprechenden vollen Rentenansprüche. Zudem müssen Arbeitgeber bereits seit Oktober dieses Jahres - im derzeitigen Übergangsbereich von 520 bis 1600 Euro – mehr als die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen.
„Angesichts des immer stärkeren Fachkräftemangels kann nicht nachvollzogen werden, warum auf diese Weise zusätzliche Anreize zugunsten von Teilzeitarbeit gesetzt werden“, erklärte der derzeitige Co-Bundesvorstandsvorsitzende der DRV, Alexander Gunkel, am Mittwoch in Würzburg. Dies gelte umso mehr, als die künftige Begünstigung der Midijobber „nicht am gesamten Einkommen der Beschäftigten oder des Haushalts festgemacht wird, sondern am individuellen sozialversicherungspflichtigen Entgelt“, sagte Gunkel, der in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung die Arbeitgeberseite vertritt. Damit gelte der ermäßigte Sozialbeitrag „in gleicher Weise“ für ausschließlich teilzeitbeschäftigte Midijobber wie für Teilzeitbeschäftigte, die weitere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einem Minijob hätten.
„Befriedigende Begründung fehlt“
Eine befriedigende sozialpolitische Begründung für die mit der Neuregelung geschaffenen „Anreize zu Gunsten von Teilzeitarbeit und die damit verbundenen Umverteilungseffekte“ in der Sozialversicherung fehle, sagte Gunkel. Zudem seien die Gesamt-Beitragseinnahmen, die von Midijobbern und ihren Arbeitgebern an die Rentenkassen gezahlt werden, nach der neuen Gesetzeslage „geringer als nach dem zuvor geltenden Recht“. Der Spitzenvertreter der Arbeitgeber in der DRV-Selbstverwaltung bezifferte allein den damit verbundenen Einnahmenausfall der Rentenversicherer auf „rund 800 Millionen Euro jährlich“. Der gesamten Sozialversicherung entgingen etwa 1,6 Milliarden Euro pro Jahr, so Gunkel.
Bereits Mitte Oktober hatte die Rentenversicherung bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses die zweite Ausweitung des Übergangsbereichs innerhalb von nur drei Monaten scharf kritisiert. Der Grund: Die durch die Neuregelung anfallenden Kosten müssen allein die Beitragszahler, also Beschäftigte und Arbeitgeber tragen, obwohl eigentlich alle Steuerzahler dafür aufkommen müssten. Je größer der Übergangsbereich werde, desto höher falle „die Belastung durch nicht beitragsgedeckte Leistungen aus“, hatten die Rentenversicherer bemängelt. Dadurch werde der im deutschen Rentensystem bestehende enge Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Leistungen „zu Lasten der Versichertengemeinschaft weiter geschwächt“. Zugleich würden die „nicht beitragsgedeckten Leistungen im Interesse einer Entlastung geringer Einkommen weiter ausgeweitet“.
