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Rentenversicherung nähert sich Zielwerten

15 Jahre nach der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenkassen sind die Versicherten offenbar fast nach Plan auf die 16 Träger verteilt.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die gesetzliche Rentenversicherung hat die bei ihrer Organisationsreform vor 15 Jahren selbstgesteckten Ziele offenbar weitgehend erreicht. Laut aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) waren Ende des Jahres 2019 mehr als 30,8 Millionen der insgesamt 56,7 Millionen gesetzlich Rentenversicherten bei einem der 14 DRV-Regionalträger versichert. Das entsprach einem Anteil von 54,4 Prozent. Knapp 23,7 Millionen oder 41,8 Prozent der Kunden von Rentenkassen hatten ihr Konto bei der DRV Bund; 2,2 Millionen oder 3,9 Prozent waren bei der DRV Knappschaft-Bahn-See versichert.

Einem gesetzlichen Beschluss von 2004 zufolge werden alle neu Rentenversicherten – unabhängig davon, ob sie Arbeiter oder Angestellte sind – seit 2005 nach einem festen Verteilschlüssel einem der 16 Rententräger zugeordnet. Auf diese Weise sollten alle Versicherten innerhalb von 15 Jahren zu etwa 55 Prozent auf die 14 Regionalträger, zu 40 Prozent auf die DRV Bund und zu 5 Prozent auf die DRV Knappschaft-Bahn-See verteilt werden. Um diese Zuordnungsquoten auch bei denen zu erreichen, die bereits vor 2005 eine Versicherungsnummer erhalten hatten, wurden durch ein Ausgleichsverfahren insgesamt etwa 5 Prozent der sogenannten Bestandsversicherten nachträglich einem anderen Rentenversicherungsträger zugeordnet. 

Befürchtungen vor der Organisationsreform, die Versicherten könnten entsprechend ihrem beruflichen Status eine Zuordnung in den Bereich der ehemaligen Arbeiterrenten- oder Angestelltenversicherung (LVA oder BfA) verlangen, haben sich laut einer DRV-Analyse (Heft 4, d. Red.) nicht bewahrheitet. Vielmehr hätten sich die Rentenversicherer „gut auf die unterschiedliche Klientel eingestellt und ihre Verwaltungsverfahren – z. B. im Bereich der Rehabilitation – für Versicherte mit anderen Berufsbildern angepasst“. Auch die Versicherten selbst hätten „offensichtlich keine Probleme mit der seit dem 1. 1. 2005 geltenden Zuordnung zu einem RV-Träger“, heißt es in der Studie. 


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