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Rentenversicherung stellt sich hinter Grünen-Antrag

Bei einer Anhörung im Bundestag debattieren Experten heute über drei Anträge von Oppositionsparteien zur sozialen Sicherung Selbstständiger.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (sth). Nur noch rund fünf Monate sind es bis zur Bundestagswahl Ende September. Doch noch immer hat die von Union und SPD geführte Bundesregierung eines ihrer im Koalitionsvertrag vereinbarten rentenpolitischen Ziele nicht erreicht: eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen, die bisher keine obligatorische Versicherung haben. Deshalb entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet jetzt auf Verlangen von drei der vier Oppositionsparteien Experten im Bundestag zusammenkommen, um mit den Sozialpolitikern der Fraktionen über Anträge von FDP, Grünen und Linken zur sozialen Absicherung Selbstständiger zu diskutieren.

Zwar nehmen nur zwei der Anträge auch die Alterssicherung in den Blick – doch zumindest einem davon zollen die Experten der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich Respekt. So stellt die Rentenversicherung in ihrer Stellungnahme für die Sitzung am heutigen Montag klar, dass die von den Grünen geforderte Altersvorsorgepflicht für alle nicht anderweitig obligatorisch gesicherten Selbstständigen aus ihrer Sicht "sinnvoll" sei. Zur Begründung schreiben die Rentenversicherer, das Altersarmutsrisiko der Betroffenen und das Risiko für die Gesellschaft, Selbstständige im Alter mithilfe von Steuerzahlungen versorgen zu müssen, "würden durch eine obligatorische Altersabsicherung erheblich verringert".

Eine Pflichtabsicherung in der Rentenversicherung biete gerade für Selbstständige, die im Laufe ihres Berufslebens wiederholt zwischen Selbständigkeit und einem Angestellten-Verhältnis wechselten oder beide Erwerbsformen parallel ausübten, den "Vorteil einer durchgehenden Absicherung in nur einem System", heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherung. Zudem umfasse die Absicherung dann "auch das Risiko einer vorzeitigen Erwerbsminderung und den Hinterbliebenenschutz – sowie Anspruch auf Leistungen der Prävention und der Rehabilitation".

Übergangsweise Altersgrenze für Vorsorgepflicht denkbar

Auch der Grünen-Vorschlag, übergangsweise eine Altersgrenze für die Vorsorgepflicht Selbstständiger einzuführen, um für ältere Unternehmer bereits bestehende Altersvorsorgeverträge berücksichtigen zu können, wird von der Rentenversicherung begrüßt. "Dies erscheint zur Vermeidung von unzumutbaren Doppelbelastungen für die betreffenden Selbständigen nachvollziehbar", heißt es. Alternativ könne man aber auch eine Vorsorgepflicht für selbständige Tätigkeiten erst ab dem gesetzlichen Starttermin einführen, so die Rentenversicherung.

Erhebliche Bedenken haben die 14 regionalen und zwei bundesweit operierenden Rentenkassen jedoch mit Blick auf die Forderung, dass nur Selbstständige neben Pflichtbeiträgen noch freiwillige Beiträge zahlen können sollten. "Wenn eine solche Möglichkeit (zur Zahlung von freiwilligen Extrabeiträgen, d. Red.) geschaffen würde, "sollte sie für alle Pflichtversicherten – Selbständige wie Beschäftigte – gleichermaßen gelten, da auch deren Berufsleben nicht in allen Fällen linear verläuft", schreiben die Experten der Rentenversicherung.

Kritik an FDP-Vorschlag

Kritisch sieht die Rentenversicherung Teile des FDP-Konzepts. Zwar sei die von den Liberalen geforderte Einführung einer umfassenden Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen "grundsätzlich sinnvoll". Es sei aber "nicht nachvollziehbar", warum der Antrag der FDP-Fraktion nur den noch nicht obligatorisch gesicherten sowie den derzeit rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen eine vollständige Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge einräumen wolle. Berufsständisch gesicherte und über die Landwirte-Alterssicherung versicherte Selbstständige sollten dagegen offenbar verpflichtet werden, in ihrem bisherigen Vorsorgesystem zu bleiben, stellt die Rentenversicherung fest.

Für problematisch halten die Rentenexperten auch die Absicht der Liberalen, lediglich eine Basis-Altersvorsorge verpflichtend zu machen. Die Entscheidung über eine Absicherung des Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrisikos wolle die FDP laut ihrem Antrag "dem Einzelnen überlassen". Eine Absicherung des Invaliditätsrisikos sei jedoch ein "wesentlicher Teil einer guten Alterssicherung", heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherer. Beim Verzicht auf einen obligatorischen Schutz gegen das Erwerbsminderungsrisiko bestünde deshalb "die Gefahr einer negativen Risikoselektion zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung".   

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