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Rentner: Bei Umzug Renten Service informieren

Für Rentenauszahlung ist eine schriftliche Mitteilung über die neue Adresse unter Angabe der Rentenversicherungsnummer erforderlich.

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Rentnerpaar lächelnd in Abenddämmerung draußen. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa/tmn). Bei einem Umzug sollten Rentner daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt. Erforderlich ist eine schriftliche Mitteilung unter Angabe der Rentenversicherungsnummer. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Zahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden.

Wenn sich der Betroffene dann mit seiner neuen Adresse beim Renten Service meldet, wird die Rente wieder überwiesen. Im Rentenbescheid und auf den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen ist die Adresse des zuständigen Renten Service vermerkt.


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