Ihre-Vorsorge Logo

Rentner in der Grundsicherung: Darum ist ihre Zahl gestiegen

Laut Statistischem Bundesamt sind immer mehr Menschen im Rentenalter auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Gründe für diese Entwicklung.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Alte Frau holt eine Münze aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / YAY Images / Matej Kastelic

© Nicht definiert

Berlin (drv/sth). Rund 16,4 Millionen Menschen im regulären Rentenalter haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts Ende 2023 in Deutschland eine gesetzliche Altersrente bezogen. Davon waren knapp 469.000 Rentnerinnen und Rentner zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen des Staates angewiesen. Das entspricht einer Grundsicherungsquote von 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat es damit einen Anstieg um 0,1 Prozent gegeben.

Der Zuwachs von Rentnern in Grundsicherung sei "hauptsächlich auf die Auswirkungen der Freibetragsregelung im Zusammenhang mit dem "Grundrentengesetz" zurückzuführen", erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Trend. Dadurch könnten Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten gegenüber den Fürsorgestellen nachweisen, seit Januar 2021 einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung im Alter geltend machen. “Damit bleibt ein bestimmter Betrag der Rente bei der Grundsicherung anrechnungsfrei”, so die DRV. Der Freibetrag ist von 2021 (bis zu 223 Euro) bis 2024 (bis zu 281,50 Euro) mit über 25 Prozent deutlich gestiegen. Wer also mit seinem Einkommen bisher knapp über einem Grundsicherungsanspruch lag, kann durch den neuen Freibetrag anspruchsberechtigt werden.

Ein Drittel der Altersgrundsicherungsbezieher bekommt keine Rente

Gut ein Drittel (rund 221.000 Menschen im Rentenalter) erhielten Ende 2023 Leistungen der Grundsicherung im Alter, ohne eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen. Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialhilfe-Leistung. Sie wird vom Sozialamt, Bereich Grundsicherung gezahlt. Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben in Deutschland lebende Menschen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen oder Vermögen für einen angemessenen Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Der Anstieg von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter kann auch auf den Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine zurückzuführen sein. Denn seit Juni 2022 können sie mit Erreichen des regulären Rentenalters anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Grundsicherung erhalten – aber keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026