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Rentner: Manche Kosten können Steuern mindern

Lohnsteuerhilfeverein Bayern weist auf Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie von Putzhilfen hin.

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Rentner: Manche Kosten können Steuern mindern

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München (dpa/tmn). Jeder vierte Rentner muss in diesem Jahr seine Rente versteuern. Senioren können ihre Steuerlast aber mit Blick auf die eigenen Ausgaben mindern, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. So dürfen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wer unter der steuerlichen Höchstgrenze liegt, kann auch die Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung anrechnen. Dazu kommen die sonstigen Sonderausgaben wie Unterhalt, Kirchensteuer oder Spenden.

Zu 20 Prozent können haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Putzhilfe, die ambulante Pflege oder der Hausnotruf abgesetzt werden. Für Senioren, die krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen müssen, fallen darunter zum Beispiel auch der Haarschnitt oder die Fußpflege. Ebenfalls steuermindernd: außergewöhnlichen Belastungen wie Brille, Hörgerät, Zahnersatz oder Rollator. Hier können sich auch viele kleine Beträge wie Fahrtkosten zum Arzt oder Zuzahlungen bei der Physiotherapie summieren.

Bei einem Behinderungsgrad kann der entsprechend gestaffelte Behindertenpauschbetrag bei der Steuer geltend gemacht werden. Automatisch wird jedem Rentner außerdem eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro angerechnet, die entsprechenden Ausgaben können aber schnell höher liegen. Generell gilt: Über das Jahr alle Belege sammeln, denn nur nachweisliche Kosten werden steuerlich berücksichtigt.


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