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Ruland: Entwurf der Grundrente ist verfassungswidrig

Ehemaliger Rentenversicherungs-Chef hält die Vorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil wegen Verstoßes gegen Renten-Prinzipien für nicht zulässig.

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Prof. Dr. Franz Ruland

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Berlin/Bad Homburg (sth). Wenige Tage vor der für diese Woche vorgesehenen ersten Beratung im Bundestag bekommt das Regierungsprojekt Grundrente von gewichtiger Seite Gegenwind. Der im Februar beschlossene Gesetzentwurf zur Grundrente sei verfassungswidrig, schreibt der ehemalige Chef der Rentenversicherung, Franz Ruland, in einem Gutachten für die Arbeitgeber-finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). In dem Papier zeigt Ruland, der selbst Verfassungsrechtler ist, dass die geplante Grundrente wegen Verstoßes gegen wichtige Prinzipien der Rentenversicherung aus seiner Sicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

So sieht der langjährige Geschäftsführer des früheren Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in der Grundrente einen Bruch mit dem "Äquivalenzprinzip" in der Rentenversicherung. Dieses Prinzip fordere, "dass Versicherte bei gleicher Beitragsleistung gleich hohe Renten und Versicherte mit unterschiedlich hoher Beitragsleistung entsprechend unterschiedlich hohe Renten erhalten müssen", so Ruland. Zwar seien Durchbrechungen dieses Prinzips "gerechtfertigt, wenn sie dem sozialen Ausgleich" zwischen den Versicherten dienten. Dies setze aber voraus, dass für diese Ausnahmen "sachlich gerechtfertigte Gründe bestehen und die Ausnahme verhältnismäßig" sei, heißt es in dem Gutachten.

"Unbewiesene und unzutreffende Behauptungen"

Diese Verhältnismäßigkeit sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gegeben, moniert Ruland. Die in der Vorlage genannten Gründe für die Grundrente beruhten "entweder auf unbewiesenen und unzutreffenden Behauptungen", oder die Ziele des Gesetzes ließen sich "nicht mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erreichen".

Besonders stößt sich der ehemaligen Rentenversicherungs-Chef daran, dass bei der geplanten Besserstellung von Geringverdienern Teilzeitbeschäftigte die gleichen Ansprüche haben sollen wie Arbeitnehmer, die ganztags arbeiten. Teilzeitjobber könnten mit der Grundrente eine "gleich hohe oder höhere" Gesamtrente erhalten als Vollzeitbeschäftigte. Dies sei "mit dem Gleichheitssatz unvereinbar", so Ruland.  

Darüber hinaus trage die Grundrente "nahezu nichts zur Bekämpfung von Altersarmut" bei, moniert der Jurist. Dieses Ziel werde aber nun auch nicht mehr in der Begründung des Gesetzentwurfs genannt, räumt Ruland ein. Fazit der 63-seitigen Expertise ist, dass die Grundrente auch im Falle eines entsprechenden Bundestagsbeschlusss "mit dem Grundgesetz unvereinbar" sei und deshalb vom Bundesverfassungsgericht für "nichtig" erklärt würde, ist sich Ruland sicher.

Mehr zum Thema:

www.insm.de

Gutachten von Ex-Rentenversicherungs-Chef Prof. Franz Ruland für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Grundrente (pdf)

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